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Generalkonferenz: Beschlüsse und offene Fragen

19. März 2019

Methodist/innen weltweit loten in Gesprächen miteinander aus, welche Konsequenzen die Entscheidungen der ausserordentlichen Generalkonferenz Ende Februar für sie und für die EMK in ihren Ländern haben. Eine Übersicht über die Beschlüsse und die noch offenen Fragen.

Angesichts der wachsenden Besorgnis um die Zukunft der EMK beschloss die Generalkonferenz 2016 die Bildung einer Kommission, die sich mit den kirchlichen Lehraussagen über Homosexualität befassen und der Kirche helfen sollte, zusammen zu bleiben. Die «Kommission für einen Weg in die Zukunft» legte Vorschläge vor, die von den Delegierten an der ausserordentlichen Generalkonferenz 2019 behandelt wurden.

Zu den Delegierten an die Generalkonferenz gehören zu gleichen Teilen Laien und Pfarrpersonen, die von Jährlichen Konferenzen auf der ganzen Welt gewählt werden. Die Bischöf/innen leiten und moderieren die Arbeit der Delegierten, stimmen aber nicht ab. Die Generalkonferenz ist das einzige Organ, das kirchenrechtliche Bestimmungen verabschiedet und offiziell für die Kirche spricht.

Was wurde von der ausserordentliche Generalkonferenz 2019 beschlossen?

Die Delegierten an die Generalkonferenz verabschiedeten mit 438 zu 384 Stimmen den «Entwurf zur Bewahrung der bestehenden Ordnung» (Traditional Plan), der Restriktionen vorsieht gegen Pfarrpersonen, die sich offen dazu bekennen, ihre Homosexualität zu leben, oder die bei gleichgeschlechtlichen Trauungen Amtshandlungen vornehmen oder auch nur solche Feiern durchführen. Zudem sieht dieser Entwurf eine strengere Ahndung von Vergehen gegen das Kirchenrecht vor.

Der Traditional Plan war einer der Entwürfe, die aus der Arbeit der «Kommission für einen Weg in die Zukunft» hervorgegangen sind. Der «Entwurf zur Bewahrung der Einheit der Kirche» (One Church Plan), der die Entscheidung über eine mögliche Trauung den einzelnen Gemeinden und Pfarrpersonen und die Entscheidung über eine mögliche Ordination den Jährlichen Konferenzen überlassen hätte, wurde abgelehnt.

Der Traditionelle Plan, wie er genehmigt wurde, beinhaltet:

  • Eine erweiterte Definition dessen, was unter «Personen, die sich zu ihrer Homosexualität bekennen und diese offen leben» («self-avowed practicing homosexual») verstanden werden soll. Neu soll der Begriff alle Menschen umfassen, die in einer gleichgeschlechtlichen Ehe, einer eingetragenen Partnerschaft oder einer anderen Beziehungsform mit ihrer Lebensgefährtin oder ihrem Lebensgefährten zusammenleben oder die öffentlich erklärt haben, ihre Homosexualität zu leben.
  • Die Einrichtung eines «Ausschusses für Ratsbeziehungen» als Teil des Bischofsrates, vor dem die Bischöf/innen hinsichtlich der Umsetzung der Restriktionen im Zusammenhang mit der Homosexualität Rechenschaft ablegen müssen.
  • Mindeststrafen für Pfarrpersonen, die in einem gerichtlichen Verfahren wegen der Durchführung einer gleichgeschlechtlichen Trauung verurteilt wurden. Diese Strafen umfassen die einjährige Freistellung ohne Bezahlung für das erste Vergehen und den Verlust aller kirchlichen Vollmachten für das zweite.
  • Die Anforderung, dass die Kommissionen für ordinierte Dienste Kandidat/innen prüfen und gegebenenfalls nicht empfehlen, wenn sie nicht den Ansprüchen in Bezug auf die Sexualität entsprechen. Zudem werden Bischöf/innen ermächtigt, Kandidat/innen für unzulässig zu erklären.
  • Die Anforderung, dass Jährliche Konferenzen nur solche Personen in die Kommission für ordinierte Dienste wählen, die «die Kirchenordnung im Zusammenhang mit der Ordination und der Trauung praktizierender Homosexueller achten, durchsetzen und beibehalten» werden. Der weltweite Rat für Finanzen und Verwaltung wird bei Nichtbeachtung der Vorschriften die finanziellen Mittel für die Jährlichen Konferenzen zurückbehalten und die Verwendung des «Flamme und Kreuz»-Logos verbieten.
  • Vielfältige kirchenrechtliche Änderungen im Beschwerdeverfahren. Zu diesen Änderungen gehören die Verpflichtung, dass Bischöf/innen Beschwerden nicht ohne Angabe von Gründen ablehnen dürfen; die Einbeziehung der Beschwerdepartei in einen Prozess, der eine gerechte Lösung ohne gerichtliches Urteil anstrebt; die Möglichkeit für die Kirche, bei administrativen Fehlern oder einer fehlerhaften Anwendung des Kirchenrechts im Rahmen von Kirchenprozessen Berufung legen zu können.

Die Delegierten genehmigten auch eine Regelung für Gemeinden, die die United Methodist Church mit ihrem Eigentum verlassen wollen. Gemeinden, die sich für den Austritt entscheiden, müssen unbezahlte Umlagen und Pensionsverpflichtungen zahlen.

Zwei Anträge wurden genehmigt, um die Pensionsverpflichtungen der austretenden Gemeinden und den Umgang mit aufgelaufenen Pensionsguthaben der austretenden pastoralen Mitarbeitenden zu regeln. Demzufolge muss jede Gemeinde, die austritt oder geschlossen wird, mindestens ihren angemessenen Anteil an den ungedeckten Pensionsverpflichtungen für ihre Jährliche Konferenz zahlen. Die Delegierten änderten die Gesetzgebung dahingehend, dass «nichts vom Vorausgegangen Jährliche Konferenzen daran hindern würde, weitere Verbindlichkeiten von den Gemeinden einzufordern».

Die zweite Petition besagt, dass alle pastoralen Mitarbeitenden, die ihre Beziehung zu einer Konferenz beenden, so behandelt werden, dass ihre aufgelaufenen Pensionsguthaben sicher sind und in ein persönliches Vorsorgekonto umgewandelt werden.

Darüber hinaus verabschiedeten die Delegierten einen Zeitplan, demzufolge die 2019 gefassten Beschlüsse in Afrika, Europa und den Philippinen erst 12 Monate nach der Generalkonferenz 2020 in Kraft treten werden.

Wo kann ich den Entwurf nachlesen, der verabschiedet wurde?

Die verabschiedeten Bestimmungen und Änderungen sind verfügbar hier in englischer Sprache unter.

Eine Liste der genehmigten Änderungen, die noch vom Gerichtshof zu überprüfen sind, ist in Form von Diagrammen hier in englischer Sprache verfügbar.

Zusammenfassungen, Übersichten und andere Ressourcen über den Traditional Plan und alle anderen Vorschläge sind auf der Webseite der Generalkonferenz 2019 in englischer Sprache verfügbar.

War irgendetwas davon verfassungswidrig?

Ja, der Gerichtshof, die höchste gerichtliche Instanz der EMK, hat in den Entscheidungen 1366 (PDF, englisch) und 1377 (PDF, englisch) in Teilen des Traditional Plan einen Verstoss gegen die Verfassung der Kirche erkannt.

Der Gerichtshof entschied, dass bestimmte Teile des Traditional Plan in Fragen des ordentlichen Verfahrens von der Verfassung abweichen. Ebenso widerspricht laut Entscheid des Gerichtshofs der Kirchenverfassung, dass der Traditional Plan die Einhaltung der Anforderungen in Bezug auf die Homosexualität über alle anderen Anforderungen stellt. Diese Abschnitte befassen sich mit der Rechenschaftspflicht und der Verantwortung der Bischöfin bzw. des Bischofs, der Zusammensetzung der Kommissionen für den ordinierten Dienst und der Prüfung der Kandidat/innen für den ordinierten Dienst durch diese Kommissionen.

In der Entscheidung 1377 stellte der Gerichtshof auch verfassungsrechtliche Probleme in der Gesetzgebung fest, die sich mit dem Austritt von Gemeinden aus der EMK befassen.

Die Delegierten änderten Anträge zum Traditional Plan, die sich einerseits mit Personen befassen, die als Mitglieder der Kommission für ordinierte Dienste vorgeschlagen wurden, und die andererseits eine Regelung enthalten für Gemeinden, die die EMK verlassen wollen. Ob die Änderungen die verfassungsmässigen Probleme lösen, muss der Gerichtshof entscheiden.

Wird der Gerichtshof den von der Generalkonferenz gebilligten Plan überprüfen?

Die Delegierten an die Generalkonferenz baten den Gerichtshof um eine Entscheidung über die Verfassungsmässigkeit des Traditional Plan. Auch der Bischofsrat hat um eine Überprüfung der genehmigten Regelung für Gemeinden, die die EMK verlassen wollen, gebeten. Der Gerichtshof wird diese Anträge während seiner nächsten regulären Tagung vom 23. bis 25. April 2019 behandeln.

Wann werden die Änderungen wirksam?

Die Regelungen des Traditional Plan treten für Gemeinden in den USA am 1. Januar 2020 und für Kirchen ausserhalb der USA 12 Monate nach der Generalkonferenz 2020 in Kraft. Die Bestimmungen zur Rentenversicherung traten unmittelbar nach der Generalkonferenz 2019 in Kraft. Die Inkraftsetzung der Regelung für Gemeinden, die die EMK verlassen wollen, hätte ebenfalls zum Ende der Generalkonferenz 2019 erfolgen sollen, bleibt aber noch bis zum Urteil des Gerichtshofs ausgesetzt. Jene Teile des Plans, die für verfassungswidrig befunden wurden, treten nicht in Kraft.

Wie haben die einzelnen Delegierten abgestimmt?

Die Delegierten stimmen geheim ab. Das Abstimmungssystem generiert die Endergebnisse auf der Grundlage einer Zusammenstellung aller gültigen Stimmen. Es gibt keine Aufzeichnung darüber, wie Einzelpersonen abstimmen. Auf diese Weise werden alle Delegierten geschützt und können bei der Stimmabgabe ihrem Gewissen folgen.

Wie viele Delegierte kamen aus jedem Land?

An der ausserordentlichen Tagung der Generalkonferenz nahmen dieselben Delegierten teil, die bereits an der Generalkonferenz 2016 mit dabei waren – es sei denn, die Jährlichen Konferenzen hatten beschlossen, neue Delegierte zu wählen.

Die Zahl der Delegierten wurde auf 864 festgelegt – etwa 58 Prozent (504) aus den USA und 30 Prozent (260) aus Afrika. Die übrigen Delegierten (90) kamen aus den Philippinen, Europa und Eurasien sowie 10 aus «Konkordatskirchen», mit denen die United Methodist Church formelle Beziehungen unterhält. Während der Generalkonferenz waren 31 Delegierte nicht anwesend, in den meisten Fällen weil sie keine Visa erhalten hatten.

Wie werden die Delegierten für die Generalkonferenz 2020 gewählt?

Jede Jährliche Konferenz wählt aus ihrer Mitte Laien- und pastorale Delegierte. Die Anzahl der Delegierten, die jeder Jahreskonferenz für 2020 zugewiesen werden, wurde bekannt gegeben. Die Jährliche Konferenz Schweiz-Frankreich-Nordafrika wird erneut zwei Personen wählen.

Kann die Generalkonferenz 2020 das Ergebnis ändern?

Jede Generalkonferenz entscheidet über die ihr vorgelegten Anträge. Es ist möglich, dass der Generalkonferenz 2020 ähnliche Anträge vorgelegt werden, die Delegierten aber andere Entscheidungen treffen. Die Beschlüsse einer Generalkonferenz sind für die nächste Generalkonferenz nicht bindend. Jede Generalkonferenz kann alle früheren Entscheidungen ändern oder überarbeiten oder neue Richtlinien innerhalb der Grenzen der Verfassung verabschieden.

Wie kann ich meine Bedenken oder meine Unterstützung in Bezug auf diese Entscheidungen am besten zum Ausdruck bringen?
Was ist, wenn ich andere Fragen habe?

Teilen Sie Ihre Gedanken, Gefühle und Fragen mit Ihrer Pfarrerin/Ihrem Pfarrer oder Distriktsvorsteher/in. Sie sind die am besten befähigten Personen, um Gespräche zu führen und Ihrer jeweiligen Gemeinde Ratschläge zu erteilen.

Originalbeitrag in Englisch: umc.org
Bild: Kathleen Barry, UMNS

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