
«Aus Unglück darf nicht Ungerechtigkeit werden»
2. Dezember 2020
Eine Zeit lang drohten während der «2. Welle» der Coronapandemie die Intensivbetten in der Schweiz knapp zu werden. Wer soll in einem solchen Fall noch behandelt werden? Wer kann oder muss das entscheiden? Nach welchen Kriterien? In zehn Fragen und Antworten umreisst die EKS dieses Problemfeld der intensivmedizinischen Triage unter dem Titel «Aus Unglück darf nicht Ungerechtigkeit werden».
Die Corona-Pandemie verschärft oder verdeutlicht gesellschaftliche Bruchlinien und offene Fragen in vielen Lebensbereichen. Dazu gehören Fragen der «medizinischen Triage»: Wenn die zur Verfügung stehenden medizinischen Ressourcen (Betten, Geräte, Medikamente, Personal …) nicht für alle Patient/innen ausreichen, muss entschieden werden, wem diese vorenthalten oder bei welchen Patient/innen eine Therapie abgebrochen werden muss.
Entscheiden statt delegieren
Im Auftrag der EKS hat Dr. Frank Mathwig in einem Papier mit 10 Fragen und 10 Antworten die spannungsreiche Problematik beschrieben. Anhand der zehn Fragen zeigt die Schrift im ersten Teil gut verständlich auf, wo die ethischen Herausforderungen liegen. Im zweiten Teil plädiert das Papier dafür, die Verantwortung über diese Fragen nicht an medizinisches Personal zu delegieren. Vielmehr müsse jede/r einzelne, der Staat und die Gesellschaft Verantwortung übernehmen.
Patientenverfügung ergänzen
Triage-Entscheidungen müssten an die möglichen Betroffenen zurückgegeben werden. Das geschieht durch eine Patientenverfügung. Aufgrund der Erfahrungen in der Corona-Pandemie brauche diese freilich eine Ergänzung, die eine mögliche Triage berücksichtigt: «Neben die bekannten Willenserklärungen, was in bestimmten zukünftigen Situationen getan und unterlassen werden soll, tritt die Frage, was im Falle einer massiven Ressourcenknappheit unternommen und worauf verzichtet werden soll.» (zu Frage 7).
Ungerechtigkeit und Diskriminierung verhindern
Staatliches Handeln «in dieser konfliktreichen Situation» sei zwei Zielen verpflichtet: «1. Aus dem Unglück darf keine Ungerechtigkeit werden. Und 2. Verteilungsentscheidungen dürfen nicht zu Diskriminierung bestimmter gesellschaftlicher Gruppen führen.» (zu Frage 8) Aktuell liessen sich allerdings verschiedene Tendenzen hin zu Ungerechtigkeit und Diskriminierung wahrnehmen. Unter anderem setzt sich Mathwig hier knapp mit den entsprechenden Triage-Richtlinien der Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) auseinander.
Voraussetzungen schaffen
Die Aufforderung, dass jede/r einzelne den eigenen Willen klären und formulieren kann, hat laut dem Papier gesellschaftlich zwei wichtige Bedingungen. Zum einen dürfe kein Druck gegen einzelne aufgebaut werden, dass sie auf die Rettung ihres Lebens verzichten. Zum anderen brauche es eine Art ethischen Gernerationenvertrag: «Die Solidarität des Verzichts von den einen verlangt die Solidarität des Schutzes durch die anderen.»
S.F.
Beitragsbild: Gerd Altmann, Pixabay
«Aus Unglück darf nicht Ungerechtigkeit werden» (PDF)