
Bei der Zahlstelle kommt der Zinsabschluss frei Haus
27. Januar 2021
Wer ein Konto bei der Zahlstelle hat, hat gleich nach dem Jahreswechsel Post zuhanden der Steuerbehörden bekommen.
Der jährliche Zinsabschluss ist das erste Dokument zur Übersicht des Vorjahres, das die Finanzinstitute ihren Kunden und Kundinnen zustellen. Doch längst nicht alle Banken sind auf dem Papierweg so schnell wie die Zahlstelle. Bereits am 4. Januar gingen hier die Briefe in den Versand – kostengünstig mit B-Post, versteht sich.
Anders als bei Banken
Dass manche Banken sich ein oder zwei Tage länger Zeit lassen mit dem Versand, hängt hauptsächlich zusammen mit der Vorherrschaft des E-Banking heutzutage. Die digitalen Plattformen erlauben es, den Zinsabschluss bereits während der Feiertage zum Jahreswechsel abzurufen. Doch damit ist die Bereitstellung der Dokumente für die Steuerpflichtigen zur Holschuld geworden. Sie sind es, die die Dokumente aufrufen, herunterladen, speichern und zuhanden der Behörden ausdrucken müssen.
Ohne Gebühren
Die Zahlstelle liefert alle für die Steuererklärung nötigen Dokumente frei Haus – im wahrsten Sinn des Wortes. Denn sie erhebt für diese Dienstleistung, anders als die meisten Banken, keine Gebühren.
Bitte überprüfen
Etwas hat der Zinsabschluss der Zahlstelle jedoch mit den Banken gemeinsam: Der Jahresabschluss muss vom Kunden geprüft werden. Fehler und Unstimmigkeiten müssen der Zahlstelle innerhalb von 30 Tagen gemeldet werden. Also: Zinsabschluss-Kontrolle bitte nicht vergessen!