Neuapostolische Kirche schliesst sich der Erklärung zur Taufanerkennung an
9. Juli 2021
Die Neuapostolische Kirche Schweiz (NAK) hat 2016 den Antrag auf Erweiterung der Taufanerkennung auf ihre Taufe gestellt. Dem Antrag wurde stattgegeben. Die gegenseitige Taufanerkennung wurde am 8. Juli 2021 in der Bruder-Klaus-Kirche in der Stadt Bern unterzeichnet.
2016 hat die Neuapostolische Kirche in der Schweiz das Gesuch gestellt, sich der 🔗Riva San Vitale Erklärung zur gegenseitigen Taufanerkennung von 2014 anzuschliessen. Das Gesuch wurde von den damals sechs Unterzeichnenden angenommen: Am 8. Juli 2021 unterzeichneten die gegenseitige Taufanerkennung Bezirksapostel Jürg Zbinden, Kirchenpräsident der Neuapostolischen Kirche Schweiz, Rita Famos für die Evangelisch-Reformierte Kirche in der Schweiz, Felix Gmür für die Bischofskonferenz, Adèle Kelham für die Anglikanische Kirche in der Schweiz, Patrick Streiff für die Evangelisch-methodistische Kirche, Harald Rein für die Christkatholische Kirche und Jörg Winkelströter für den Bund Lutherischer Kirchen in der Schweiz und Liechtenstein.
Weg der ökumenischen Öffnung
Dieses wichtige Zeichen der Einheit wurde dadurch ermöglicht, dass bereits 2002 ein Dialog mit der Neuapostolischen Kirche (NAK) zu Fragen der Theologie und des Glaubens begonnen und in der dafür eingesetzten Gesprächskommission von 2014 bis 2019 intensiv fortgesetzt wurde. Die NAK hat sich in diesen Jahren zunehmend ökumenisch geöffnet, ihre Sakramententheologie präzisiert und einen Katechismus veröffentlicht, der ihre lehrmässigen Grundlagen klärt. Somit stand einer gegenseitigen Anerkennung der Taufe nichts mehr im Wege.
In seiner Bekundung im Rahmen des Gottesdienstes zur Unterzeichnung ging Bezirksapostel Jürg Zbinden auf die Entwicklung ein: «Ich freue mich sehr über diesen Schritt des christlichen Miteinanders, welcher die verbindende Kraft in der Kirche Christi in den Vordergrund stellt und bin bewegt und dankbar, dass ich heute als Oberhaupt der Neuapostolischen Kirche Schweiz hier in der Kirche Bruder Klaus die gegenseitige Anerkennung der Taufe gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern der anderen Kirchen unterzeichnen kann.»
Eine Verpflichtung für die Kirchen in der Schweiz
Mit der Unterzeichnung der Europäischen Charta Oecumenica im Jahr 2005 verpflichteten sich die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in der Schweiz (AGCK.CH), sich für die gegenseitige Taufanerkennung einzusetzen. Die drei Landeskirchen – Römisch-katholische Kirche, Christkatholische Kirche und Evangelisch-reformierte Kirche – hatten sich bereits 1973 dazu verpflichtet. Einundvierzig Jahre später, am 21. April 2014, unterzeichneten sechs Mitgliedskirchen der AGCK.CH die Erklärung von Riva San Vitale. Mit der Neuapostolischen Kirche ist nun ein siebter Unterzeichner hinzugekommen.