Bezirk
de
Methodistenpastor Stefan Schörk, EmK Deutschland

Methodistischer Pastor in Deutschland erhält Strafbefehl

9. November 2021

Stefan Schörk, Pastor der Methodistenkirche in Deutschland, wurde «wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt» verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der «wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt» an das Amtsgericht Bayreuth 🔗vorgeladene Pastor der Methodistenkirche in Deutschland erhielt beim Gerichtstermin am 8. November eine «Verwarnung mit Strafvorbehalt». Stefan Schörk hatte einem von Abschiebung betroffenen Flüchtling Kirchenasyl gewährt. Richterin Christiane Breunig betonte in der Verhandlung: «Grundrechte werden vom Staat garantiert, und wenn der Staat kein Asyl gewährt, hat das jeder zu akzeptieren».

Strafe und Bewährungsauflage

Die jetzt ausgesprochene Strafe von fünfzehn Tagessätzen summiert sich für den Pastor auf 1500 Euro. Damit verbunden ist eine Bewährungsauflage von zwei Jahren. In diesem Zeitraum darf sich der für die methodistischen Kirchgemeinden in Pegnitz und Bayreuth (D) zuständige Pastor keines weiteren Vergehens in gleicher Sache schuldig machen.

Vom Urteil enttäuscht

«Ich bin über das Urteil enttäuscht; das kann ich nicht ganz verhehlen», erklärte Schörk direkt nach der Gerichtsverhandlung. Es mache ihn traurig, «dass die Richterin keine andere Einschätzung gewonnen hat». In einer ausführlichen Stellungnahme hatte er während der Verhandlung seine christlichen Überzeugungen dargelegt. Er wisse, «dass dieses Urteil Sig­nalwirkung über unsere örtliche Grenze hinaus hat».

Trotz des gegen ihn ergangenen Urteils berge der Schuldspruch auch eine Chance, gewinnt Schörk der Situation etwas Positives ab: «Es braucht dringend eine neue Vereinbarung zwischen Kirche und Staat.» Vielleicht sei das Urteil «Anlass genug, um hier weitere Schritte zu gehen».

Einspruch erheben?

Bevor das Urteil rechtskräftig wird, hat Schörk mit seinem Anwalt zusammen eine Woche lang Zeit, das Urteil zu prüfen und gegebenenfalls Einspruch zu erheben. Weil die Richterin das in der Klage geforderte Strafmass reduzierte, könne auch die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel einlegen, erklärte ein Sprecher des Bayreuther Amtsgerichts. Es sei daher zu erwarten, dass in der zugestandenen Frist in jedem Fall eine der beiden Prozessparteien Einspruch erheben werde. Damit könne in der nächsten Instanz ein obergerichtliches Urteil am dann zuständigen Bayreuther Landgericht erwirkt werden. Im Fall eines Einspruchs wird das Urteil nicht rechtskräftig und bleibt bis zu einem neuen Verhandlungstermin ausgesetzt.

Kirchenasyl wird kriminalisiert

Um der Sache willen sei der Weg in eine höhere Instanz nötig, meinte Schörk nach der Verhandlung, ohne dass er zu diesem Zeitpunkt mit seinem Anwalt habe ausführlich sprechen können. Weil besonders in Bayern auf gerichtlichem Wege die Frage des Kirchenasyls kriminalisiert werde, bedürfe es seiner Meinung nach unbedingt einer höherinstanzlichen Klärung.

Klärung ist nötig

Sogar ein höchstrichterliches Urteil liegt im Rahmen des Möglichen, weil sowohl Kirchen als auch die bayerische Amtsgerichtsbarkeit bei ähnlichen Verfahren bereits darauf hinweisen, dass die 🔗Frage nach der Zulässigkeit und Achtung des Kirchenasyls einer grundsätzlichen Klärung bedürfe. Diese sei auf unteren Ebenen der Gerichtsbarkeit nicht zu erzielen.

Bischöfliche Rückendeckung

Der für Deutschland zuständige methodistische Bischof, Harald Rückert, unterstützt die pastorale Fürsorge Schörks mittels Kirchenasyl in einer Notsituation und dankt ihm und seiner Gemeinde «aus tiefem Herzen für ihren ausserordentlichen, umsichtigen und mutigen Einsatz für geflüchtete Menschen». Das erfolgte Urteil stelle den «ohnehin sehr engen Rahmen» in Frage, in dem Kirchenasyl als letztes Mittel des Schutzes und der Hilfe vom Staat toleriert werde. «Dass Menschen kriminalisiert werden, wenn sie nach reiflicher Überlegung und Beratung anderen in einer extremen Notsituation Kirchenasyl gewähren, darf nicht unwidersprochen bleiben», so Rückert.

Darstellung der Ereignisse auf Facebook

In den Sozialen Medien löste die Berichterstattung zum Fall sehr vielfältige Reaktionen aus. Pastor Schörk schildert in einem Facbook-Post vom 10. November die Ereignisse aus seiner Sicht noch einmal 🔗ausführlich:

Bayerischer Landtag fordert Informationen

Der Evangelische Pressedienst 🔗berichtet am 15.12.2021, dass der bayerische Landtag «von der Staatsregierung detaillierte Informationen zum Umgang der Landesbehörden mit dem Thema Kirchenasyl gefordert» habe. Der Landtag verfolgt laut epd-Bericht mit seinem Vorgehen das Ziel, « eine einheitliche, die besondere Stellung der Kirchen berücksichtigende, staatsanwaltschaftliche Tätigkeit sowohl im Norden als auch im Süden Bayerns zu erreichen». Zugleich habe der Landtag mit seinem Beschluss «das Kirchenasyl als Ausprägung der Gewissensfreiheit» gewürdigt.

Klaus Ulrich Ruof, emk.de / S.F.
Bild: Klaus Ulrich Ruof, emk.de

Beitrag geändert: Am 10. November wurde der Link auf die Darstellung der Ereignisse durch Pastor Schörk auf Facebook eingefügt. Am 17. Dezember wurde der Absatz zum Beschluss des Bayerischen Landtags eingefügt.

Weitere Newsmeldungen

Abonnieren Sie unseren Newsletter


Kirchenasyl

Anders als der Begriff «Kirchenasyl» aufgrund des rechtsrelevanten Begriffs «Asyl» nahelegt, ist Kirchenasyl in Deutschland (wie 🔗auch in der Schweiz) kein rechtswirksames Mittel. Kirchenasyl bedeutet heute im Allgemeinen die vorübergehende Aufnahme von Flüchtlingen durch eine Kirchengemeinde, wenn die Abwendung einer extremen Gefahr für die von Abschiebung betroffene Person durch Kirchenasyl als letztmögliches Mittel nötig erscheint. Damit soll grundsätzlich die Wiederaufnahme oder erneute Überprüfung des asyl- oder ausländerrechtlichen Verfahrens erwirkt werden oder eine (erneute) Härtefallprüfung durch dafür zuständige staatliche Behörden.

In der Schweiz haben die EKS und die Römisch-katholische Zentralkonferenz Empfehlungen zum Kirchenasyl veröffentlicht:
🔗Zufluchtsraum Kirche (EKS)
🔗Kirchenasyl (rkz)

Mediale Aufmerksamkeit

Über den Prozess und das Urteil wurde auch in verschiedenen Medien in Deutschland berichtet:

Berichterstattung Bayerischer Rundfunk
Berichterstattung Nordbayerische Nachrichten
Berichterstattung Süddeutsche Zeitung