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Symbolbild: Zwei Frauen im Gespräch

SEA: Gegen »Konversionstherapien» – und gegen deren Verbot

28. Januar 2022

Im Kontext politischer Vorstösse für ein Verbot von «Konversionstherapien» haben regionale und nationale Medien in der Schweiz das Thema aufgegriffen. In einer Stellungnahme positioniert sich die Schweizerische Evangelische Allianz (SEA) gegen ein Verbot.

Auf nationaler und kantonaler Ebene sind in der Schweiz Initativen und Vorstösse hängig, die darauf abzielen «Konversionstherapien» bzw. «Konversionsmassnahmen» zu verbieten. Gemeint sind «Massnahmen, die eine Veränderung (“Umpolung”) oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität oder des Geschlechtsausdrucks zum Ziel haben» (🔗Parlamentarische Initiative 21.497).

Kritische Fragen

Mit versteckter Kamera hat SRF-Reporter Livio Chistell in einer 🔗«rec.»-Recherche bei Personen um Rat gesucht, die als Beraterinnen oder Seelsorger im freikirchlichen Umfeld tätig sind und versprechen, Menschen von ihrer Homosexualität zu «heilen». Auszüge der Reportage wurden in 🔗der Sendung «Rundschau» des Schweizer Fernsehens am 26. Januar gezeigt. Anschliessend stellte sich Marc Jost, Generalsekretär der Schweizerischen Evangelischen Allianz (SEA), 🔗den kritischen Rückfragen von Dominik Meier.

Ausführlich begründet die SEA 🔗in einer Stellungnahme vom 27. Januar, weshalb der Verband «Konversionstherapien» zwar ablehnt, sich aber dennoch gegen ein Verbot derselben einsetzt.

Ergebnisoffene Reflexion

Es gebe «Menschen, die ihre homo- oder bisexuelle Orientierung konflikthaft erleben und deshalb fachliche Begleitung suchen», heisst es in der 🔗Medienmitteilung zur Stellungnahme. Personen und Angebote im kirchlichen Raum ermöglichten hier eine «ergebnisoffene begleitete Reflexion über die eigene sexuelle Identität, um einen individuell stimmigen Weg für eine ganzheitliche Lebensgestaltung zu finden.»

Sexuelle Selbstbestimmung

Pointiert heisst es darum in der Stellungnahme, ein zentraler Wert müsse neu bekräftigt werden, «an den wir uns selbst halten und dessen Respektierung wir auch von anderen erwarten: das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung.» Dies fordert die Stellungnahme ein auch gegenüber «Personen, die eine ihren religiösen Überzeugungen entsprechende Begleitung in Fragen der sexuellen Identität und Praxis suchen.» Durch ein Verbot von «Konversionstherapien» sieht die SEA diese Begleitung verunmöglicht.

Keine Kenntnis

In der Stellungnahme stellt die SEA darüber hinaus klar: «Tatsächlich haben wir keine Kenntnis der Existenz von ‹Konversionstherapien› … in der hiesigen evangelischen Szene.» Ein Verbot sei ausserdem nicht nötig. Bestehende berufsethische Richtlinien und Bundesgesetze seien ausreichend, «um Therapeuten, die solche Praktiken anbieten, zu sanktionieren». Die Verabschiedung neuer Gesetze sei keine angemessene Strategie. «Im Gegenteil, sie läuft Gefahr, kontraproduktiv zu wirken, indem sie das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung einschränkt, welches sie gerade besser schützen will.»

Das 🔗Kabinett der Methodistenkirche hat in einer 🔗Stellungnahme die Position der EMK Schweiz formuliert. Darin werden Konversionstherapien und vergleichbare seelsorgerliche Begleitungen abgelehnt.

S.F.
Beitragsbild: Foto von mentatdgt von Pexels

Beitrag geändert: Am 2.2.2022 wurde der Hinweis auf die Stellungnahme des Kabinetts der Methodistenkirche in der Schweiz eingefügt.

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