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Bild: Geleise und Weiche mit Verzweigung

Methodisten in Bulgarien und Rumänien verlassen die UMC

8. April 2022

Die Methodistenkirche in Rumänien und Bulgarien hat beschlossen, die United Methodist Church (UMC) zu verlassen und sich der «Global Methodist Church» anzuschliessen. Die Verantwortlichen in Bulgarien werden diesen Schritt ohne rechtliche Grundlage in der Kirchenordnung tun. In Rumänien wollen die Verantwortlichen eine respektvolle und versöhnliche Einigung finden.

In einem 🔗offiziellen Schreiben stellt Bischof Patrick Streiff die Ereignisse dar, die Anfang April zum Entscheid über die Trennung der Methodistenkirche in Bulgarien und Rumänien von der weltweiten Methodistenkirche (UMC) führten.

Resolution verlangt Trennung

Vom 31. März bis 2. April fand in Varna (Bulgarien) die Tagung der «provisorischen Jährlichen Konferenz» (Synode) von Bulgarien und Rumänien statt. Den Delegierten habe eine Resolution zur Trennung von der UMC und zum Beitritt zur «Global Methodist Church» vorgelegen.

Klare Vorgaben

Die Rahmenbedingungen eines solchen Schrittes regle 🔗§ 572 der Kirchenordnung der Methodistenkirche, schreibt Bischof Patrick Streiff. Demzufolge ist die Zustimmung verschiedener Entscheidungsebenen der Methodistenkirche zwingend notwendig. «Als vorsitzender Bischof habe ich der Jährlichen Konferenz erklärt, dass es in der Kirchenordnung keine andere Rechtsgrundlage für eine Trennung gibt. Daher könne die Jahreskonferenz nicht darüber abstimmen», heisst es im Schreiben des Bischofs.

Einstimmig entschieden

Die Delegierten hätten sich dennoch dafür entschieden, die Sitzung ohne den Vorsitz von Bischof Patrick Streiff fortzuführen. Nach einer Diskussion unter Leitung des scheidenden Supterintendenten von Bulgarien, Daniel Topalski, seien die entsprechenden Anträge «schliesslich in offener Abstimmung einstimmig» angenommen worden. Demnach will die Methodistenkirche in den beiden Ländern die 🔗United Methodist Church verlassen und der 🔗«Global Methodist Church» beitreten, die am 1. Mai 2022 gegründet werden soll.

Unterschiedliches Vorgehen

Im Nachgang zur Tagung hatte Bischof Patrick Streiff noch einmal Gespräche mit den Verantwortlichen der beiden Länder. Dabei «bestätigte der neue Superintendent von Bulgarien, dass er die Entscheidung vom 1. April befolgen und ausführen will.» Das bedeutet, dass die Trennung mit sofortiger Wirkung erfolgt. Der Superintendent von Rumänien teilte dem Bischof hingegen mit, dass der Vorstand der Methodistenkirche in seinem Land beschlossen habe, gemeinsam mit dem Bischof «an einer respektvollen und versöhnlichen Einigung zum Verlassen der Kirche im Laufe dieses Jahres zu arbeiten.»

Einen respektvollen Weg finden

«Ich bedauere zutiefst, dass die Kirche in Bulgarien nicht bereit war, auf der Grundlage der Kirchenordnung … auszuscheiden», schreibt Bischof Streiff. Mit der Methodistenkirche in Rumänien werde er darauf hinarbeiten, «dass ein gegenseitig respektvoller Weg gefunden werden kann».

S.F.
Beitragsbild: Daniel Kirsch, Pixabay

Das offizielle Schreiben von Bischof Patrick Streiff

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Global Methodist Church

Die am 1. Mai offiziell zu gründende 🔗«Global Methodist Church» will Methodist:innen eine neue kirchliche Heimat geben, die nicht länger in der weltweiten Methodistenkirche (🔗United Methodist Church) bleiben wollen aufgrund einer unterschiedlichen Bewertung von Fragen der menschlichen Sexualität, besonders der Einschätzung von Homosexualität.

An der Tagung der Generalkonferenz, des obersten Leitungsgremiums der weltweiten Methodistenkirchen (🔗United Methodist Church), hätte über die Umsetzung des Protokolls 🔗«Versöhnung und Trennung durch Gnade» abgestimmt werden sollen. Dieser Vorschlag hätte eine geordnete Trennung ermöglichen sollen. Allerdings musste die Durchführung der Tagung zum wiederholten Male verschoben werden, weil die Visa für die ausseramerikanischen Delegierten nicht fristgerecht hätten beantragt werden können. Die Tagung ist nun 🔗erst für 2024 geplant. Daraufhin haben konservative Gruppierungen 🔗angekündigt, unabhängig von einem Entscheid der Generalkonferenz am 1. Mai die Global Methodist Church gründen zu wollen.

Weitere Meldungen zur Generalkonferenz

 

Texte der Kirchenordnung

Aus der deutschen Fassung

Artikel 572: Der Weg zur autonomen methodistischen Kirche

Wenn Konferenzen ausserhalb der Vereinigten Staaten, die Teil der Evangelisch-methodistischen Kirche sind, den Wunsch haben, autonome methodistische Kirchen, affiliierte autonome methodistische Kirchen oder affiliierte vereinigte Kirchen zu werden, bedarf dies der Zustimmung der betreffenden Zentralkonferenz. Deren Beschluss muss von den Jährlichen Konferenzen innerhalb der Zentralkonferenz mit Zweidrittelmehrheit aller von den Jährlichen Konferenzen insgesamt abgegebenen Stimmen ratifiziert werden. Einzelheiten regelt das Book of Discipline.

«Book of Discipline» (2016), S.396-7 (410-1 der Onlinefassung)

¶ 572.

When conferences outside the United States that are parts of The United Methodist Church desire to become an autonomous Methodist, affiliated autonomous Methodist, or affiliated united church, approval shall first be secured from the central conference involved and this decision be ratified by the annual conferences within the central conference by two-thirds majority of the aggregate votes cast by the annual conferences.

1. The conference shall prepare a historical record with reasons why affiliation and/or autonomy is requested and shall con|sult with the Standing Committee on Central Conference Matters (¶ 2201) on proceedings for affiliation and/or autonomy.

2. The Standing Committee on Central Conference Matters and the conferences involved shall mutually agree on the confession of faith and the constitution of the new church. These shall be prepared with care and shall be approved by the conferences.

3. Preparation of its Discipline is the responsibility of the conference(s) desiring affiliation and/or autonomy.

4. Upon recommendation of the Standing Committee on Central Conference Matters, when all disciplinary requirements for affiliated and/or autonomous relationship have been met, the General Conference through an enabling act shall approve of and grant permission for the conference(s) involved to become an autonomous Methodist, affiliated autonomous Methodist, or affiliated united church.

5. Then the central conference involved shall meet, declare the present relationship between The United Methodist Church and the conference(s) involved dissolved, and reorganize as an autonomous Methodist, affiliated autonomous Methodist, or affiliated united church in accordance with the enabling act granted by the General Conference. The Standing Committee on Central Conference Matters shall assist in this process and, when the plans are consummated, report to the Council of Bishops. The proclamation of affiliated and/or autonomous status shall then be signed by the president of the Council of Bishops and the secre tary of the General Conference. 6. A plan of cooperation shall be developed in accordance ¶ 571.4.

 

¶ 571 Autonomous Methodist Churches, Affiliated Autonomous Methodist Churches, and Affiliated United Churches

4. The Council of Bishops, in consultation with the General Board of Global Ministries and the Office of Christian Unity and Interreligious Relationships, shall work out plans of cooperation with these churches. The General Board of Global Ministries shall serve as the agent of The United Methodist Church for a continu ing dialogue looking to the establishment of mission priorities with special reference to matters of personnel and finance.