Methodisten zahlen «gleichen Lohn für gleiche Arbeit»
4. Juli 2022
Wie steht es um die Lohngleichheit von Frauen und Männern bei den Methodist:innen? Die Analyse bestätigt, was als Grundprinzip für die Berechnung schon lange galt: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit.
Auf den 1. Juli 2020 setzte der Bundesrat die Änderung des Gleichstellungsgesetzes und die Verordnung über die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse in Kraft. Unternehmen mit mehr als 100 Arbeitnehmer:innen wurden darin verpflichtet, bis Juni 2021 mittels einer Lohngleichheitsanalyse zu erheben, ob es bei den Löhnen geschlechtsspezifische Ungleichheiten gibt. Bis Juni 2022 musste das Ergebnis der Analyse durch eine externe Revisionsstelle überprüft werden.
Kriterien erfüllt
Die Methodistenkirche in der Schweiz hat etwa 105 Vollzeitstellen. Eine entsprechende Analyse musste also durchgeführt werden. Verantwortlich dafür war Andrea Roffler. Nachdem der Bundesrat den Beschluss in Kraft gesetzt hatte, sagte die zuständige Bundesrätin Simonetta Sommaruga, der Arbeitsaufwand von zwei Tagen, der für die Erstellung einer solchen Analyse notwendig sei, sei für die Unternehmen zumutbar.
Zwei Wochen zusätzlicher Arbeit
«Das habe ich zur Kenntnis genommen und gedacht: ‹Ja, also gut. Zwei Tage liegen drin.›», erinnert sich Andrea Roffler. – Schlussendlich musste sie aber zwei Arbeitswochen in die Erfassung und Durchführung der Analyse stecken. Der Grund dafür lag paradoxerweise auch darin, dass speziell für die pastoralen Mitarbeiter:innen der Methodistenkirche in der Schweiz schon länger auf eine möglichst gerechte Berechnung der Gehälter geachtet wird.
Wie Löhne sich zusammensetzen
Der Bruttolohn der pastoralen Mitarbeiter:innen setze sich aus verschiedenen Komponenten zusammen: Der Grundlohn sei bei allen derselbe, erläutert Andrea Roffler. Zusätzlich werde die Wohnsituation nach bestimmten Kriterien berücksichtigt. Dazu komme ein «Steuerausgleich», damit Personen in einem Kanton mit höheren Steuern nicht im Nachteil sind gegenüber solchen, die in einem Kanton mit geringeren Steuern wohnen. Weil die nicht-pastoralen Mitarbeiter:innen andere Rahmenbedingungen für ihr Arbeitsverhältnis haben, setzt sich deren Bruttolohn nicht aus mehreren Komponenten zusammen.
Handarbeit
Nicht nur, aber auch deshalb sei es nicht möglich gewesen, die notwendigen Daten einfach aus dem Lohnprogramm zu exportieren. «Schlussendlich habe ich unterschiedliche Excel-Dateien mit Einzelbeträgen gehabt, deren Summe ich in die Analyse-Datei einpflegen musste», sagt Andrea Roffler. Auch andere Daten, die für die Berechnung herangezogen wurden, sind für die Berechnung der Löhne bei der Methodistenkirche nicht relevant und waren darum nicht erfasst. Andrea Roffler durchforstete daher für die Datenerfassung Personalunterlagen und fragte bei Vorgesetzten oder auch direkt bei Angestellten nach. Das alles brauchte viel Zeit.
Grosse Unterschiede?
Sie habe sich manches Mal beim Erfassen der Daten gefragt, wie das Ergebnis angesichts der durch die komplexe Berechnung gegebenen Unterschiede ausfallen werde. Von 159 Personen wurden die Daten erfasst und berücksichtigt, darunter waren 65 Frauen und 94 Männer. Etwa 100 Personen sind pastorale Mitarbeiter:innen.
Klares Ergebnis
Die Überprüfung mit dem von der Bundesverwaltung zur Verfügung gestellten Analysetool ergab, dass es keinen Geschlechtereffekt bei den Löhnen der Methodistenkirche in der Schweiz gibt. «Unter Berücksichtigung der Unterschiede in den Qualifikationsmerkmalen und den arbeitsplatzbezogenen Merkmalen verdienen Frauen 2.7% weniger», heisst es in der Analyse. Das Ergebnis bewegt sich im statistischen Toleranzbereich.
Hilfreiche Bestätigung
«Wir haben es ja gewusst: Der Grundlohn ist bei allen gleich», sagt Andrea Roffler. Aber zu sehen, dass auch mit den Komponenten, die als Ausgleich mit eingerechnet werden, die Lohngleichheit gewährleistet ist, habe sie erleichtert. «Es ist sehr gut, dass wir das, was wir von der Intention her immer beabsichtigt haben, jetzt durch die Analyse bestätigt erhalten haben.»