Bezirk
Pfarrer Stefan Schörk

Amts­gericht Bay­reuth ver­urteilt metho­dis­tischen Pas­tor

17. Februar 2023

Wegen «Beihilfe zum un­er­laub­ten Auf­enthalt» durch ein ge­währtes Kirchen­asyl spricht das Amts­gericht Bay­reuth (D) eine Ver­war­nung von 1 500 Euro gegen den metho­dis­tischen Pas­tor Stefan Schörk aus.

Stefan Schörk, Pastor der methodistischen Kirche in Deutschland, erhielt vom Amtsgericht Bayreuth eine Verwarnung in Höhe von 1 500 Euro. Die damit verbundene Verurteilung ist für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt. Grund für das jetzt beendete Verfahren war ein Ende Juli 2021 von der evangelisch-reformierten Kirchengemeinde in Bayreuth übernommenes und weitergeführtes Kirchenasyl für zwei Personen.

«Pragmatische Lösung»

Das jetzt vom Amtsgericht Bayreuth mit einem Urteil abgeschlossene Verfahren zieht einen «pragmatischen» Schlussstrich unter eine längere Geschichte, wie Schörk selbst sagt. Im Vorfeld zur letzten Verhandlung am 13. Februar schrieb der jetzt in Wangen im Allgäu für eine methodistische Kirchgemeinde zuständige Pastor: «Der Abstand, meine neue Gemeinde in Wangen und alle sonstigen Herausforderungen des Lebens haben mich dieser eher pragmatischen Lösung zustimmen lassen.»

Formaljuristische Fallstricke

Bis Februar letzten Jahres war Schörk nordöstlich von Nürnberg als methodistischer Pastor die Kirchgemeinden in Pegnitz und Bayreuth zuständig. In dieser Zeit hatte der 49-Jährige mit seinen Gemeinden zusammen verschiedentlich Kirchenasyl gewährt. Im Sommer 2021 stimmten die beiden Gemeinden der Übernahme eines Kirchenasyls von der evangelisch-reformierten Kirche in Bayreuth zu. Während der Sommerferien habe es dort keine Möglichkeit mehr gegeben, das Kirchenasyl für zwei syrische Geflüchtete zu Ende zu führen. Schörk hatte angenommen, dass sich die Übernahme eines von einer anderen Gemeinde bereits gewährten Kirchenasyls nicht unterscheiden würde von den zuvor in seiner Gemeinde bereits durchgeführten Kirchenasyl-Fällen. Dem war nicht so, wie Schörks Anwalt, Michael Brenner, erklärt.

Formaljuristisch sei es ein Unterschied, das Kirchenasyl zweier Geflüchteter, die bereits nach Prüfung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine Ablehnung erhalten hatten, an einem anderen Ort weiterzuführen. Damit seien die Absprachen zwischen Kirche und BAMF in Sachen Kirchenasyl nicht eingehalten worden, weil damit ein bereits laufendes und abgelehntes Härtefalldossier bei der Gewährung des weiteren Kirchenasyls unberücksichtigt blieb. Im Vordergrund hätten humanitäre Gesichtspunkte und ökumenische Amtshilfe gestanden. Der sonst übliche Freispruch für Geistliche, wenn sie sich an die aktuelle Rechtsprechung hielten, sei auf diese Weise verwirkt worden.

Richterin halbiert Forderung der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft hatte in der Verhandlung darauf verwiesen, dass beim Ortswechsel der beiden im Kirchenasyl befindlichen Personen festgestanden habe, dass ein weiteres Verweilen im Kirchenasyl von den Behörden nicht akzeptiert werde. Ohne Einreichung eines neuen Antrags auf Härtefallprüfung habe sich der Angeklagte schuldig gemacht, «Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt» geleistet zu haben.

Schörks Verteidiger, der seinen Mandanten wegen dessen dienstlicher Abwesenheit alleine vertrat, räumte in der Verhandlung den Sachverhalt ein und betonte, dass sein Mandant aus christlicher Überzeugung geholfen habe. Er stimmte einer Verwarnung zu und stellte die Höhe ins Ermessen des Gerichts. Die Richterin Christiane Breunig sprach eine Verwarnung von 15 Tagessätzen zu 100 Euro mit zwei Jahren Bewährung aus. Die Staatsanwaltschaft hatte das Doppelte gefordert. Als Bewährungsauflage muss Schörk 1 500 Euro an den in Bayreuth ansässigen «Verein Fähre» zur Förderung der Bewährungshilfe zahlen.

Zwei verschiedene Verfahren

Pastor Schörk war im November 2021 in einem anderen Verfahren 🔗schon einmal schuldig gesprochen worden. Die damalige Verurteilung erfolgte, weil er einem jungen Iraner in den Kirchenräumen seiner Gemeinde in Pegnitz Kirchenasyl gewährt hatte. Die eingereichte Berufung und aussichtsreiche Berufungsverhandlung war im vergangenen Jahr überraschend eingestellt worden zugunsten der Ermittlungen im jetzt abgeschlossenen Fall, bei dem formaljuristisch eine Verurteilung zu erwarten war.

Pflicht zur Nächstenliebe

«Ich möchte nochmals eindringlich verdeutlichen, dass es mir zu jeder Zeit um eine christliche Pflicht zur Nächstenliebe ging», unterstrich Schörk sein Handeln, das sich «in besonderen Fällen auch darin zeigt, Kirchenasyl zu gewähren und einer anderen Kirchengemeinde dort unter die Arme zu greifen, wo die Situation es erfordert».

Klaus Ulrich Ruof, emk.de
Beitragsbild: Pastor Stefan Schörk der methoditsichen Kirche in Deutschland. (Foto: Klaus Ulrich Ruof, emk.de)

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