
Rechtshof urteilt über die von Bischof Streiff eingelegte Berufung
4. Mai 2023
Am 25. April hat der Rechtshof der weltweiten Methodistenkirche (United Methodist Church) verschiedene Fragen im Zusammenhang mit dem Weggang von Kirchgemeinden und pastoralen Mitarbeitenden behandelt. Unter anderem gab er auch der Berufung statt, die Bischof Patrick Streiff gegen eine frühere Entscheidung eingelegt hatte.
Vor allem entsprechende Anfragen aus den USA hatte der Rechtshof an seiner Frühjahrssitzung Ende April zu behandeln. Aufgrund unterschiedlicher Positionen im Umgang mit Fragen der menschlichen Sexualität entscheiden sich dort Kirchgemeinden und Pfarrpersonen dafür, die United Methodist Church zu verlassen. Bei der Umsetzung dieser Entscheide gibt es Unklarheiten, die zur rechtlichen Klärung dem Rechtshof vorgelegt werden.
Bischof legt Berufung ein
An seiner Sitzung befasst sich der Rechtshof unter anderem mit von Bischof Patrick Streiff eingelegten Berufung im Zusammenhang mit dem Entscheid der Provisorischen Jährlichen Konferenz (Synode) Bulgarien-Rumänien. Anfang April 2022 🔗hatten deren Mitglieder entschieden, sofort von der United Methodist Church zur sich neu formierenden Global Methodist Church überzutreten. Dabei hatten sich die Verantwortlichen über den Hinweis von Bischof Patrick Streiff hinweggesetzt, dass für einen solche Schritt auch die Zustimmung weiterer Entscheidungsebenen der methodistischen Kirche notwendig, die Tagung also gar nicht zu einem solchen Entscheid berechtigt sei.
Entscheidung ohne Befugnis
In einem 🔗früheren Entscheid hatte der Rechtshof erklärt, er sei nicht zuständig, über Bischof Streiffs Rechtsentscheid zu urteilen. Gegen diesen Entscheid hatte Bischof Streiff im August 2022 Berufung eingelegt.
In der Beratung über diese Berufung kam der Rechtshof zum Urteil: «Die Mitglieder der Provisorischen Jährlichen Konferenz Bulgarien-Rumänien handelten ohne Befugnis, als sie für eine einseitige Trennung von der United Methodist Church im Jahr 2022 stimmten». Das Vorgehen verstosse gegen den Grundsatz des konnexionalen Verbundenheit und sei daher verfassungswidrig, nichtig und ohne Rechtskraft und Wirkung.
Weiterhin Teil der United Methodist Church
Die Mitglieder des Rechtshofs räumten ein, dass das Urteil nichts an der Realität des Austritts ändere. Zugleich bekräftigten sie mit ihrer Entscheidung, «dass Jährliche Konferenzen kein ‹einseitiges Recht haben, sich ohne, unabhängig von oder vor der Ermächtigung durch die Generalkonferenz abzuspalten›.“
Die methodistischen Kirchgemeinden in Bulgarien haben die United Methodist Church verlassen. Die Kirchgemeinden in Rumänien haben sich im weiteren Prozess und nach Gesprächen mit Bischof Streiff entschieden, Teil der weltweiten Methodistenkirche zu bleiben. Mitte April haben Delegierte aus Rumänien darum erstmals 🔗an der Tagung der Jährlichen Konferenz in Ungarn teilgenommen.
S:F. / Originalbeitrag von Heather Hahn, UM News
Beitragsbild: Die aktuellen Mitglieder des Rechtshofs. Hintere Reihe (von links): Pfr. Øyvind Helliesen, Pfr. Luan-Vu Tran, N. Oswald Tweh Sr., W. Warren Plowden Jr., Pfr. Dennis Blackwell und Lidia Gulele. Vordere Reihe (von links): Beth Capen, Deanell Reece Tacha und Pfarrer J. Kabamba Kiboko. (Foto: Heather Hahn, UM News)
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