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Briefumschlag

Verunglimpfung zentraler Werte

13. Dezember 2020

Zu Kirche und Welt 11/2020, Seite 4: Lesermeinung

Rolf Nussbaumer (R.N.) verunglimpft in seinem Leserbrief die von ihm aufgezählten Werte und Errungenschaften. Er zählt sie in der folgenden Reihenfolge auf: die Individuelle Gesundheit, Freiheit, Gerechtigkeit, Sicherstellung des Wohlstandes, Klimaschutz und Minderheitenschutz sowie das allgemein gültige Demokratieverständnis. Er begründet seine negative Beurteilung einzig damit, dass die erwähnten Werte weit überschätzt werden. Unklar bleibt jedoch, welche Werte den von ihm genannten Werte überzuordnen sind. Wie R.N. «konservativ» definiert, ist für die Lesenden nicht ersichtlich. Man kann höchstens vermuten, R.N. wolle die von ihm aufgezählten Werte zurückdrängen oder gar abschaffen. Diese Werte sind jedoch nicht nur in den Verfassungen vieler Staaten als Grundrechte und Sozialrechte verankert. Die Weltgemeinschaft misst diesen Werten eine derart grosse Bedeutung bei, dass sie in diversen völkerrechtlichen Verträgen statuiert worden sind.

Eine Gesellschaft ohne die erwähnten Werte könnte ungefähr so aussehen wie die französische Gesellschaft im 18. Jhd. Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung wäre der Willkür des Monarchen und des Adels schutzlos ausgeliefert. Dazu gehörte auch, dass die Letzteren der Bevölkerung derart hohe Abgaben abpressten, dass der Mehrheit der Bevölkerung kaum mehr das Lebensnotwendige bliebe. Ohne Schutz hätten die Minderheiten kultureller und religiöser Art noch mehr zu erleiden als die Mehrheit der Bevölkerung. Denn auch die unterdrückte Mehrheit der Bevölkerung würde sich an der Unterdrückung der Minderheiten noch so gerne beteiligen. Wäre die medizinische Versorgung auf aktuellem Niveau lediglich der kleinen Oberschicht oder niemandem zugänglich, würden die betroffenen Menschen zum Teil unter Qualen wegen heute problemlos behandelbaren Krankheiten und gesundheitlichen Störungen sterben. So an einer Blinddarmentzündung, wegen eines Eiterzahns oder eines heute operablen Magengeschwürs. Jede Geburt wäre für die Gebärende lebensgefährlich, starb doch ein nicht zu unterschätzender Teil der Gebärenden während oder nach der Geburt. Gleichermassen wäre die Kindersterblichkeit immens. So gebar Maria Mozart (Mutter von W.A. Mozart) insgesamt sieben Kinder, von denen gerade einmal zwei, W.A. Mozart und Nannerl, das erste Lebensjahr überlebten. R.N. kritisiert die Aufklärung über verquaste und verschwurbelte Tatsachenbehauptungen, eben, Verschwörungstheorien. Sollen denn Menschen von den «Autoren» von Verschwörungstheorien straflos betrogen werden oder in Panik versetzt werden dürfen?

R.N. bezeichnet den Schwangerschaftsabbruch als «Tötung» (sic!). Diese Wortwahl soll den falschen Eindruck erwecken, um den Begriff ‘Schwangerschaftsabbruch’ negativ besetzen zu können. Nach herrschender Lehre im Strafrecht beginnt das menschliche Leben bei Beginn des Geburtsvorganges und nicht früher. Zuvor fehlt es am Tatobjekt, d.h. am menschlichen Leben, weshalb die Begehung eines Tötungsdeliktes vor Beginn des Geburtsvorganges ausgeschossen ist. Wohl tragen das befruchtete Ei, der Embryo und der Foetus die Anlagen in sich, um sich zu einem Menschen zu entwickeln, der ausserhalb des Uterus lebensfähig ist. Jedoch reicht es nicht aus, lediglich Träger menschlichen Erbgutes zu sein, um Glied der menschlichen Gemeinschaft sein zu können. Es ist zudem unerlässlich, ausserhalb des Uterus lebensfähig zu sein. Als geborene Person mit allen ihren Persönlichkeitsrechten gilt, wer zusätzlich die letztere Voraussetzung erfüllt. Erfolgt ein spontaner Abgang, d.h. bevor ein Träger menschlichen Erbguts vollständig ausgereift ist, fehlt ihm die Fähigkeit, ausserhalb des Uterus lebensfähig zu sein. Allein die Fähigkeit, sich ausschliesslich im Uterus sich zu einer Person zu entwickeln genügt nicht, um die Leibesfrucht den geborenen Personen mit allen ihren Persönlichkeitsrechten gleichzustellen. Mit seiner Ansicht ist R.N. Teil einer kleinen, ja zu vernachlässigenden Minderheit. Der Schweizer Souverän hat drei Initiativen, welche den Schwangerschaftsabbruch verhindern oder erschweren sollten, mit wuchtigem Mehr versenkt! Die Volksinitiative ‘Recht auf Leben wurde am 9. Juni 1985 vom Souverän mit einem Volksmehr von 69,0 % abgelehnt. Auch die Stände lehnten sie mit 16 3/2 deutlich ab. Des weiteren versenkte der Schweizer Souverän die Initiative ‘für Mutter und Kind – für den Schutz des ungeborenen Kindes …’. am 2. Juni 2002 wuchtig mit einem Volksmehr von 81,8 %. Auch sämtliche Stände lehnten sie ab. Was sehr stossend war, ist, dass das Initiativkomitee mit falschen Karten spielte. Es streute eine Broschüre mit seinen Argumenten über die ganze Schweiz. Um die Argumentation zu illustrieren, fand sich eine Photographie eines Foetus darin. Gemäss Erläuterung sollte es sich dabei um einen Embryo von zwölf Wochen handeln. Ein Arzt mit Spezialkenntnissen in der Gynäkologie erklärte mir, dass auf diesem Bild ein Foetus im sechsten Monat abgebildet war! In der Abstimmung des gleichen Tages nahm der Souverän die Einführung der Fristenlösung mit einem Mehr von 72,2 % an. Diese Vorlage erforderte kein Ständemehr. Gleichermassen hat der Schweizer Souverän am 9. Februar 2014 die dritte Volksinitiative zur Erschwerung des Schwangerschaftsabbruchs ‘Abtreibungskosten sind Privatsache …’ wuchtig versenkt. Das ablehnende Volksmehr betrug 69,8 %, die Stände lehnten sie mit einem Mehr von 20 5/2 ebenfalls überdeutlich ab. Gerade ein halber Stand hat diese Initiative angenommen.

Barbara Weber, Zürich

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