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Bild: Hände mit Abstimmugnskarten

Klares Ja zu Öffnung und Umstrukturierung

29. November 2022

Die Metho­disten­kirche in Deutsch­land öffnet sich für die An­liegen Homo­sexueller. Tradi­tionelle Hal­tungen bleiben ge­achtet. Ausserdem soll eine grosse Um­struk­turierung helfen, mehr Kräfte für den mis­sio­narischen Auft­rag der Kirche einsetzen zu können.

Vom 24. bis 26. November trafen sich rund 70 Delegierte der methodistischen Kirche in Deutschland zu einer ausserordentlichen Tagung der 🔗Zentralkonferenz Deutschland in Chemnitz. Die Delegierten beschlossen, dass die methodistische Kirche in Deutschland sich für die volle Integration homosexuell empfindender Personen in der Kirche öffnet. Zudem soll mit strukturellen Veränderungen die missionarische Ausrichtung der Kirche gefördert und gestärkt werden.

Umfassende Integration

Die zur Frage der umfassenden Öffnung der Kirche für homosexuell empfindende Menschen sowie der Beheimatung von Menschen mit traditioneller Haltung in sexualethischen Fragen vorgelegten Beschlusspakete nahmen die Delegierten einstimmig bei vier Enthaltungen an. Die Beschlüsse beinhalten Änderungen an der aktuell gültigen Kirchenordnung.

Mit diesen Änderungen und durch den Verzicht auf ausgrenzende Formulierungen zur Homosexualität und homosexuelle Menschen eröffnet die jetzt getroffene Entscheidung die Möglichkeit zur «Segnung gleichgeschlechtlicher Paare anlässlich einer kirchlichen Trauung» sowie der Ordination Homosexueller für den pastoralen Dienst. Gleichzeitig wurde die für die Einheit der Kirche wichtige Beheimatung von Menschen, die in dieser Hinsicht ihre traditionelle Sicht bewahren wollen, ausdrücklich befürwortet.

Gewissensfreiheit zugesichert

Ausdrücklich betont wird die Gewissensfreiheit handelnder Personen und Gemeinden. Das bedeutet, dass Pfarrpersonen nicht verpflichtet werden können, «gegen das eigene Gewissen anlässlich einer kirchlichen Trauung Ehepaare zu segnen». Dem vergleichbar wird auch den Gemeinden die Freiheit eingeräumt, sich für «die Möglichkeit von Segnungen gleichgeschlechtlicher Paare anlässlich einer kirchlichen Trauung in der eigenen Gemeinde (zu) entscheiden». Eine Verpflichtung, dass Gemeinden sich dafür öffnen müssen, besteht nicht.

Umstrukturierung dient der Mission

Mit nur einer Gegenstimme und nur wenigen Enthaltung beschloss die Zentralkonferenz ausserdem eine weitreichende Umstrukturierung der Gremien- und Verwaltungsarbeit auf den verschiedenen Ebenen der kirchlichen Arbeit für die methodistische Kirche in Deutschland mit dem Ziel, die missionarische Ausrichtung der Kirche zu fördern und zu stärken.

Die kirchliche Verwaltungsarbeit wird verschlankt. Ausserdem erhalten die Gemeinden und Regionen vor Ort mehr Freiheiten, ihre Arbeit so zu organisieren, dass projektbezogen und zielgerichtet Schwerpunkte gesetzt werden können. Die Geschäftsstellen der jeweiligen Jährlichen Konferenzen (Synode) sollen laut Beschluss Verwaltungsaufgaben der Kirchgemeinden wie Buchhaltung und Liegenschaftsverwaltung übernehmen. Die Beschlüsse sehen ausserdem vor, die regionale Teamarbeit stark auszubauen.

Ein Jahr Übergangszeit

Die Umstrukturierung ist mit der Beschlussfassung nicht komplett festgelegt. Viele der vorgeschlagenen Änderungen dienten laut der Erklärungen der Vorbereitungsgruppe zunächst «als Geländer» und würden «eine grobe Richtung vorgeben». In einer Übergangszeit von einem Jahr sollen die Voraussetzungen zur Umsetzung des Beschlusspakets geschaffen werden. Ab November 2023 wird die kirchliche Arbeit in den neugeschaffenen Strukturen weiterentwickelt werden.

Klaus Ulrich Ruof, EmK-Öffentlichkeitsarbeit / S.F.
Beitragsbild: Beide wichtigen Beschlusspakete wurden von den Delegierten der Zentralkonferenz sehr deutlich angenommen. (Foto: Klaus Ulrich Ruof, EmK-Öffentlichkeitsarbeit)

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Zentralkonferenz

In Afrika, Europa und auf den Philippinen bilden die Jährlichen Konferenzen (Synoden) einer grösseren Region sogenannte Zentralkonferenzen. Die an eine Zentralkonferenz entsandten Delegierten sind zu gleichen Teilen Laien und pastorale Mitglieder. Die Zentralkonferenz bildet eine administrative Einheit, die die gemeinsame Arbeit und Mission koordiniert und auch ihren Bischof oder ihre Bischöfin wählt.

Zur Zentralkonferenz Deutschland gehören die Gebiete der Norddeutschen, Ostdeutschen und Süddeutschen Jährlichen Konferenzen. Harald Rückert ist seit 2017 der zuständige Bischof. Dienstsitz ist Frankfurt am Main.