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Bild: Dodo von den Bergen, Federal Palace of Switzerland, Bern, via commons.wikimedia.org

Die politische Gemeinschaft

Unser Gehorsam gegenüber Gott hat Vorrang vor unserem Gehorsam gegenüber jedem Staat. Wir anerkennen jedoch die grundlegende Bedeutung von Regierungen für die Gestaltung der gesellschaftlichen Ordnung. Die folgenden Äußerungen über die politische Gemeinschaft entspringen unserer vor Gott getragenen Verantwortung für das gesellschaftliche und politische Leben.

A - Grundrechte und Menschenrechte

Regierungen, Parlamente und Gerichte sind verantwortlich für den Schutz der Menschenrechte wie zum Beispiel des Rechts auf freie und gerechte Wahlen, Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Freiheit der Medien, Schutz der Privatsphäre, und die Einklagbarkeit dieser Rechte ohne Angst vor Repressalien. Sie sollen außerdem das Recht auf angemessene Nahrung, Kleidung, Obdach, Bildung und Gesundheitsfürsorge garantieren. Blockaden und Embargos, die zum Ziel haben, den Fluss und freien Handel von Nahrungs- und Arzneimitteln zu verhindern, sind Maßnahmen, die Schmerz und Leid, Unterernährung oder gar Hunger, mit all seinen schädlichen Folgen für die an Kämpfen unbeteiligte Zivilbevölkerung, vor allem für Kinder, hervorrufen. Wir lehnen diese als Mittel der Innen- und Aussenpolitik ab, ungeachtet politischer oder ideologischer Ansichten. Staatsform und deren Amtsinhaberinnen und Amtsinhaber sollten durch die Ausübung des Wahlrechts bestimmt werden, das allen mündigen Staatsbürgerinnen und -bürgern zusteht. Die Überwachung politischer Gegner oder Andersdenkender sowie deren Einschüchterung und jede Art von Machtmissbrauch durch gewählte oder staatlich eingesetzte Organe lehnen wir entschieden ab. Der Einsatz von Hausarrest und Gefängnis, um politische Gegner oder andere Dissidenten zu schikanieren oder auszuschalten, verletzt grundlegende Menschenrechte. Des weiteren verletzen Misshandlung, Folter und andere grausame, unmenschliche und entwürdigende Arten der Behandlung oder Bestrafung von Menschen durch Regierungen – unter welcher Begründung auch immer – die christliche Lehre und müssen von Christinnen und Christen und von Kirchen verurteilt und/oder bekämpft werden, wo und wann auch immer sie vorkommen.
Die Kirche betrachtet die Praxis der Sklaverei, Völkermord, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder andere Arten der Aggression sowie die Anstiftung dazu als niederträchtig und abscheulich. Solche Verbrechen haben auf die Menschheit eine zerstörerische Wirkung, lassen Übeltäterinnen und Übeltäter ungestraft davonkommen und sind deshalb von allen Regierungen bedingungslos unter Strafe zu stellen. Sie dürfen von der Kirche nie geduldet werden.

B - Politische Verantwortung

Die Stärke eines politischen Systems hängt von der vollen und freiwilligen Beteiligung seiner Bürgerinnen und Bürger ab. Die Kirche soll fortwährend einen starken ethischen Einfluss auf den Staat ausüben, indem sie staatliche Programme und Maßnahmen unterstützt, die gerecht sind, und sich denjenigen widersetzt, die dies nicht sind.

C - Beziehung von Kirche und Staat

Die Evangelisch-methodistische Kirche unterstützt seit langem die Trennung von Kirche und Staat. In manchen Teilen der Welt hat diese Trennung die Vielfalt religiöser Ausdrucksformen und die Freiheit garantiert, den Glauben gemäß der persönlichen Überzeugung zu leben. Die Trennung von Kirche und Staat erlaubt aber durchaus gegenseitige Beziehungen. Der Staat sollte seine Autorität nicht dazu einsetzen, bestimmte religiöse Überzeugungen (einschließlich des Atheismus) zu fördern. Er sollte in den öffentlichen Schulen kein Gebet und keinen Gottesdienst zur Pflicht machen, sondern den Schülerinnen und Schülern die Freiheit lassen, ihre eigenen religiösen Überzeugungen zu leben. Der Staat sollte nicht versuchen, die Kirche zu kontrollieren – ebenso wenig sollte die Kirche danach streben, den Staat zu dominieren. Die rechtmäßige und gelebte Trennung von Kirche und Staat, die der Sache der Religionsfreiheit dient, soll nicht als Verbannung aller religiösen Ausdrucksformen aus dem öffentlichen Leben missverstanden werden.

D - Informationsfreiheit

Bürgerinnen und Bürger aller Länder sollen Zugang zu allen wichtigen Informationen über ihre Regierung und deren Politik haben. Gesetzeswidrige und gewissenlose Aktivitäten der eigenen Regierung gegen Personen oder Gruppen, dürfen weder gerechtfertigt noch geheim gehalten werden, auch nicht unter dem Deckmantel nationaler Sicherheit.

E - Bildung

Jede Person hat das Recht auf Bildung. Wir sind der Überzeugung, dass Familie, Glaubensgemeinschaften und Staat für die Erziehung und Bildung von Kindern und Jugendlichen verantwortlich sind. Die Gesellschaft erfüllt diese Pflicht am besten, indem sie für alle Menschen den kostenlosen Zugang zu öffentlichen Schulen gewährt, und darüber hinaus Wahlfreiheit bei weiterführenden Bildungsmöglichkeiten gewährleistet. Niemandem sollte aus finanziellen Gründen der Zugang zu kirchlichen oder anderen freien Einrichtungen höherer Bildung verwehrt sein. Wir bekräftigen das Recht auf ein gleichwertiges Nebeneinander von öffentlichen und privaten Hochschulen und Universitäten, samt staatlichen Verordnungen, die Zugang und Wahlmöglichkeiten sichern, ohne dass Staat und Kirche sich verfassungswidrig verquicken. Wir sind der Überzeugung, dass Hochschulen und Universitäten allen ihren Mitgliedern akademische Freiheit gewähren müssen. Für die Forschung sollen sie eine Umgebung schaffen, die den freien Gedankenaustausch erlaubt. Wir bejahen die Vereinbarkeit von Vernunft und Glauben. Deshalb fordern wir die Hochschulen und Universitäten dringend auf, die freie Ausübung religiösen Lebens auf dem Campus zu gewährleisten.

F - Gesetzestreue und ziviler Ungehorsam

Regierungen und Gesetze sollten Gott und den Menschen dienen. Bürgerinnen und Bürger sind verpflichtet, sich an Gesetze zu halten, die von der Regierung in einem ordentlichen Prozess eingeführt wurden. Aber Regierungen stehen mit ihrem Handeln ebenso unter dem Urteil Gottes wie der einzelne Mensch. Deshalb anerkennen wir das Recht jeder einzelnen Person zum Widerspruch. Wenn das Gewissen eine Person dazu verpflichtet und alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, anerkennen wir auch das Recht auf Widerstand oder Ungehorsam gegen solche Gesetze, die sie für ungerecht hält oder die bestimmte Menschengruppen diskriminieren. Aber auch dann soll durch Gewaltverzicht und durch die Bereitschaft, die Folgen des Ungehorsams zu tragen, dem Gesetz gegenüber Respekt erwiesen werden. Weder billigen noch fördern wir irgendwelche Formen gewaltsamen Protests als legitime Äußerung der Meinungsfreiheit oder des zivilen Ungehorsams. Wir beten für alle, die rechtmäßig Macht ausüben und so der Allgemeinheit dienen, und unterstützen ihre Bemühungen um Gerechtigkeit und Chancengleichheit für alle Menschen. Die Kirchen sind verpflichtet, jenen beizustehen, die unter den Folgen einer gewaltfrei vertretenen Gewissensentscheidung zu leiden haben. Wir drängen die Regierungen, die Bürgerrechte, wie sie durch den „Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte“ definiert sind, allen Personen zuzusichern, die aufgrund ihres gewaltlosen Handelns in Konflikt mit dem Gesetz geraten.

G - Todesstrafe

Wir glauben, dass die Todesstrafe die Macht Christi verneint, alle Menschen zu erlösen, zu erneuern und zu ändern. Die Evangelisch-methodistische Kirche ist über die Verbrechen in aller Welt zutiefst betroffen und beklagt den Verlust jeden Lebens, das durch Mord oder Totschlag endet. Wir glauben, dass menschliches Leben heilig und von Gott geschaffen ist und wir deshalb jedes Menschenleben als wichtig und wertvoll betrachten müssen. Wenden Regierungen die Todesstrafe an, so wird das Leben des Verurteilten als wertlos erachtet und jeder Möglichkeit zur Veränderung beraubt. Wir glauben an die Auferstehung Jesu Christi und daran, dass die Buße die Versöhnung mit Christus ermöglicht. Dieses Geschenk der Versöhnung wird ausnahmslos allen Personen angeboten und verleiht allem Leben neue Würde und Heiligkeit. Aus diesem Grund lehnen wir die Todesstrafe ab und drängen auf ihre Abschaffung.

H - Strafrecht und Gerechtigkeit

Um alle Menschen vor Übergriffen auf Persönlichkeits- und Eigentumsrechte zu schützen, haben Regierungen Mechanismen der Gesetzesvollstreckung und Gerichtsbarkeit eingeführt. Ein breites Spektrum von Strafmaßnahmen dient dazu, gesellschaftliche Empörung zu äußern, gefährliche Straffällige aus dem Verkehr zu ziehen, Verbrechen durch Abschreckung zu vermeiden und Resozialisierung zu ermöglichen. Wir befürworten staatliche Maßnahmen zur Verminderung und Beseitigung von Kriminalität, soweit sie die Grundrechte der Menschen respektieren.
Wir lehnen jeden Missbrauch dieser Mechanismen ab, besonders als Mittel zur Rache, Verfolgung oder Einschüchterung von Menschen, deren Rasse, äußeres Erscheinungsbild, Lebensstil, wirtschaftliche Situation oder Glaubensüberzeugungen sich von denen der Machthaber unterscheiden. Wir lehnen jede gedankenlose, lieblose oder diskriminierende Anwendung des Gesetzes ab, die Gerechtigkeit jenen Menschen vorenthält, die behindert sind oder die der Sprachen des Landes, in dem sie in Kontakt mit der Exekutive kommen, nicht mächtig sind. Weiterhin unterstützen wir Maßnahmen, die soziale Missstände beseitigen, welche zu Verbrechen führen. Wir ermutigen zur ständigen Zusammenarbeit zwischen Polizei, Justiz und der ganzen Gesellschaft.
In der Liebe Christi, der gekommen ist, um die zu retten, die verloren und verletzlich sind, drängen wir auf die Schaffung eines gänzlich neuen Systems der Fürsorge und Heilung von Opfern, Tätern, Justizbeamten und der Gesellschaft. Die Wiederherstellung von gerechten Beziehungen (restaurative Gerechtigkeit) entspringt dem biblischen Zeugnis, das eine echte Beziehung zu Gott, zu sich selbst und zum sozialen Umfeld betont. Wenn Beziehungen durch ein Verbrechen verletzt oder zerbrochen werden, eröffnen sich Möglichkeiten zur Wiedergutmachung.
Die meisten Strafrechtssysteme auf der Welt basieren auf dem Prinzip der Vergeltung. Diese vergeltenden Rechtssysteme gehen von der Verantwortung der Straftäterin oder des Straftäters dem Staat gegenüber aus und verstehen die Strafe als Mittel des Ausgleichs. Im Gegensatz dazu strebt die restaurative Gerechtigkeit danach, die Täterin oder den Täter gegenüber dem Opfer und der durch ihn verletzten Gemeinschaft zur Verantwortung zu ziehen. Durch Gottes verändernde Macht strebt die restaurative Gerechtigkeit danach, den Schaden wieder gut zu machen, das Übel zu beheben und allen Beteiligten – einschließlich des Opfer, der Täterin oder des Täters, der Familien und der Gemeinschaft – Heilung zu bringen. Die Kirche wird erneuert, wo sie auf den Ruf in die Nachfolge so antwortet, dass sie ein Werkzeug der Heilung und der Systemveränderung wird.

I - Militärdienst

Wir missbilligen den Krieg und drängen auf die friedliche Beilegung aller Meinungsverschiedenheiten zwischen Nationen. Von Anfang an ringt das christliche Gewissen mit der harten Realität der Gewalt und des Krieges, denn diese Übel laufen deutlich Gottes liebevoller Absicht für die Menschheit zuwider. Wir sehnen uns nach dem Tag, an dem es keinen Krieg mehr geben wird und an dem die Menschen in Frieden und Gerechtigkeit zusammenleben werden. Manche von uns glauben, dass Krieg und andere Formen der Gewalt für Christinnen und Christen in keiner Weise akzeptabel sind. Zugleich sehen wir, dass viele Christinnen und Christen glauben, dass dort wo friedliche Alternativen der Konfliktlösung versagen, bedauerlicherweise auch Waffengewalt zur Verhinderung ungehemmter Aggression, von Tyrannei oder Völkermord als das kleinere Übel gewählt werden muss. Wir achten das Zeugnis der Pazifistinnen und Pazifisten hoch, die nicht zulassen, dass wir in den Fragen des Krieges und der Gewalt selbstgefällig werden. Wir respektieren auch diejenigen, die den Einsatz von Gewalt gutheißen – jedoch nur in Ausnahmesituationen und wenn die Notwendigkeit über jeden Zweifel erhaben und durch entsprechende internationale Organisationen anerkannt ist. Wir drängen auf die Durchsetzung von Recht und Gesetz als Leitgedanken in internationalen Fragen, um Krieg, Gewalt und Zwang abzuschaffen.
Wir lehnen jeden staatlichen Zwang zum Militärdienst als mit dem Evangelium unvereinbar ab. Wir weisen auf die schweren Spannungen hin, die ein solcher Zwang verursacht. Wir fordern alle jungen Erwachsenen auf, die Beratung der Kirche in Anspruch zu nehmen, wenn sie sich im Blick auf den Militärdienst um eine Gewissensentscheidung bemühen. Pastorinnen und Pastoren sind aufgerufen, allen jungen Erwachsenen für Beratung zur Verfügung zu stehen, die vor der Einberufung zum Militärdienst stehen oder die über einen freiwilligen Eintritt in die Streitkräfte nachdenken, wie auch jenen, die sich aus Gewissensgründen weigern, mit einem System der Militärpflicht zu kooperieren.

Wir unterstützen den Dienst der Kirche an den Menschen, die aus Gewissensgründen jeden Krieg oder einen bestimmten Krieg ablehnen und die deswegen nicht nur jeden militärischen Dienst, sondern auch jede Art von Zusammenarbeit mit einer staatlichen Verwaltung verweigern, die einen solchen Dienst regelt. Ebenso unterstützen wir den Dienst der Kirche an allen Menschen. Dies schließt diejenigen ein, die sich bewusst dafür entscheiden, in den Streitkräften zu dienen oder Ersatzdienst zu leisten.  Wenn sich jemand entschließt, in den Streitkräften zu dienen, unterstützen wir das Recht auf adäquate Behandlung erlittener Verletzungen und fordern angemessene Rahmenbedingungen für die Behandlung körperlicher und psychischer Verletzungen durch medizinische Betreuung während des Militärdienstes und danach. Wir sind uns bewusst, dass wir sowohl auf dem Weg militärischen Handelns als auch auf dem Weg der Verweigerung schuldig werden können und auf Gottes Vergebung angewiesen sind.