
Gleichstellung von Frau und Mann
Vereinbarkeit Familie und Beruf
Die EMK will die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Kirche besser verwirklichen. Deshalb hat sie zusammen mit der Fachstelle UND einen Prozess angestossen.
Im Februar 2019 wurde der EMK in der Schweiz zum ersten Mal das Prädikat «Familie UND Beruf» verliehen.
Im September 2023 wurde die EMK erneut mit diesem Prädikat zertifiziert.
Der Vorstand der EMK Schweiz-Frankreich-Nordafrika hat in einem Positionspapier die Rahmenbedingungen des Prozesses beschrieben, um das Ziel, die Gleichstellung von Frauen und Männern besser zu verwirklichen, zu erreichen.
Einführung
Aus der Verfassung der EMK
«Die Kirche ist der Zusammenschluss aller wahrhaft Glaubenden unter Jesus Christus, ihrem Herrn. Sie ist die erlöste und mit der Botschaft der Erlösung in die Welt gesandte Gemeinschaft, in der Gottes Wort durch von Gott berufene Männer und Frauen gepredigt wird und die Sakramente nach der Einsetzung Christi recht verwaltet werden.»
(Verfassung der Evangelisch-methodistischen Kirche)
Die EMK ist eine evangelische Kirche, in der verschiedenste Menschen, die an Jesus Christus glauben, miteinander unterwegs sind. Alle Funktionen und Aufgaben auf allen Ebenen der Kirche stehen uneingeschränkt Frauen und Männern offen.
Die EMK ist eine evangelische Kirche, in der verschiedenste Menschen, die an Jesus Christus glauben, miteinander unterwegs sind. Alle Funktionen und Aufgaben auf allen Ebenen der Kirche stehen uneingeschränkt Frauen und Männern offen.
Dieser Anspruch, dass Frauen und Männer gleiche Möglichkeiten und gleichen Zugang zu allen Funktionen haben, wird in der Realität oft durch praktische Gegebenheiten in der Gesellschaft und im Beruf eingeschränkt oder aus Tradition nicht gelebt. Im Vergleich zu zum Beispiel Ländern wie Schweden ist ein traditionelles Rollenbild von Frau und Mann in der Schweiz noch recht verbreitet. Dies zeigt sich regelmässig in den vom Bundesamt für Statistik erhobenen Zahlen, zuletzt 2017 am Beispiel des Anteils vollzeitlich oder teilzeitlich erwerbstätiger Männer und Frauen.
Wenn Paare zu Familien werden, ist es in den überwiegenden Fällen die Frau, die die Erwerbstätigkeit reduziert oder ganz aufgibt. Bei Paaren, die sich einer Freikirche zugehörig fühlen, ist diese Tendenz zu einem konservativen Familienbild höher. Solche Gegebenheiten machen es für die EMK nicht einfach, Frauen zu fördern und Männern und Frauen zu ermöglichen, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren. Frauen, die nach der Gründung einer Familie ihre Berufung als Pfarrerin weiterhin leben, sind in der EMK leider noch selten. Frauen, die sich in höhere Leitungsaufgaben berufen lassen, sind ebenfalls schwer zu finden.
Die EMK will die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Kirche besser verwirklichen. Deshalb hat sie zusammen mit der Fachstelle Familie UND Beruf einen Prozess angestossen. Dieser soll zu einem allgemein höheren Bewusstsein führen dass Frauen und Männer mit ihren von Gott gegebenen Fähigkeiten einen wichtigen Platz in der Kirche haben und ihn einnehmen sollen. Es geht jedoch nicht um eine blosse Bewusstseinsförderung: Dazu gehört, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestärkt wird, und dass Frauen ermutigt werden, in kirchliche Aufgaben einzusteigen. Männer sollen dazu ermuntert werden, zu Gunsten von Familienbetreuungszeit auch die Möglichkeit von Teilzeitarbeit zu prüfen.
Im Februar 2019 wurde der EMK in der Schweiz zum ersten Mal das Prädikat «Familie UND Beruf» verliehen.
Dieser Auszeichnung ging Arbeit voraus: Akzente, die die EMK schon lange setzt und lebt, wurden durch Bewusstmachen verstärkt. Neue Akzente zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf wurden gesetzt.
Diesen Weg will die EMK weiterverfolgen.
Grundsätze und Leitlinien
Aus den Sozialen Grundsätzen
«Wir bejahen die Wichtigkeit sowohl der Väter als auch der Mütter für alle Kinder. Wir verstehen die Familie ausserdem so, dass sie eine grössere Bandbreite an möglichen Formen einschliesst als die Zwei-Generationen- Einheit von Eltern und Kindern (die Kernfamilie), wozu die weitere Familie, Familien mit adoptierten Kindern, Alleinerziehende, Familien mit Stiefkindern und kinderlose Ehepaare zählen. Wir bejahen die gemeinsame Erziehungsverantwortung von Männern und Frauen und fördern soziale, wirtschaftliche und religiöse Bemühungen, Beziehungen innerhalb der Familie zu erhalten und zu stärken, so dass jedes Familienmitglied auf seinem Weg zum vollkommenen Menschsein Unterstützung erhält.»
Soziale Grundsätze der EMK (Fassung von 2020), Artikel 161, II.a
Die EMK schätzt ihre Mitarbeitenden und fördert sie in ihrer beruflichen Entwicklung. Dies gilt für ehrenamtlich engagierte Personen ebenso wie für angestellte Personen.
Die EMK traut ihren Mitarbeitenden viel zu und bringt ihnen viel Vertrauen entgegen. Auf einen kollegialen Umgang auf allen Ebenen wird grossen Wert gelegt.
Die EMK trägt in ihrem Umgang mit angestellten Personen eine Verantwortung dafür, dass diese ihren Dienst wirkungsvoll tun können. Dazu hilft wesentlich mit, wenn Beruf und Familienleben subjektiv möglichst gut miteinander vereinbar sind.
Die EMK hat einen hohen Anspruch an das Miteinander unter den Mitarbeitenden aller Hierarchiestufen. Formlose Gespräche mit Vorgesetzten sind jederzeit möglich und ausdrücklich erwünscht. Vorgesetzte ermuntern die Mitarbeitenden dazu, in herausfordernden persönlichen Situationen das Gespräch zu suchen.
Oft ist es so möglich, unbürokratische und kurzfristig umsetzbare Lösungen für spezielle familiäre Situationen zu finden. So kann zeitnah und unkompliziert auf persönliche Situationen von Mitarbeitenden, zum Beispiel bei einem Todesfall in der Familie oder wegen der Pflege von Angehörigen, eingegangen werden.
Massnahmen im Bereich Gleichstellung von Frauen und Männern
und Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Aus den Sozialen Grundsätzen
«Wir bejahen mit der Bibel das gemeinsame Menschsein von Männern und Frauen, die beide in den Augen Gottes den gleichen Wert haben. Wir lehnen die irrige Vorstellung ab, dass ein Geschlecht dem anderen überlegen sei, dass ein Geschlecht gegen das andere kämpfen müsse, und dass die Angehörigen des einen Geschlechts nur auf Kosten des anderen Liebe, Macht und Ansehen empfangen sollten. Insbesondere lehnen wir die Vorstellung ab, Gott habe die einzelnen Menschen als unvollständige Bruchstücke geschaffen, die nur in der Einheit mit dem jeweils Anderen zur Ganzheit gelangen. Wir rufen Frauen und Männer gleichermassen dazu auf, Macht und Kontrolle zu teilen, zu lernen, frei zu geben und frei zu empfangen, vollständig zu sein und die Ganzheit anderer zu respektieren. Wir streben für jeden einzelnen Menschen nach Möglichkeiten und der Freiheit, zu lieben und geliebt zu werden, nach Gerechtigkeit zu streben und diese zu erhalten, und ethische Selbstbestimmung zu üben.»
Soziale Grundsätze der EMK (Fassung von 2020), Artikel 161, II.f
Aufgrund der unterschiedlichen Aufgaben der Mitarbeitenden kennt die EMK zwei verschiedene Personalreglemente, die den gleichen Prinzipien folgen, aber auf die unterschiedliche Situation von nicht-pastoralen Mitarbeitenden und pastoralen Mitarbeitenden Rücksicht nehmen.
Für alle Mitarbeitenden
- Teilzeitarbeit ist nach Absprache für Mitarbeitende unabhängig ihres Geschlechts möglich
- Gehaltsskalen/-stufen können jederzeit eingesehen werden. Das Gehalt von Mitarbeitenden ergibt sich aus der Funktion, dem Arbeitsort und dem Alter bzw. den Erfahrungsjahren. Die Lohngleichheit wurde im Juli 2018 überprüft und bestätigt.
- Die EMK kennt grosszügige Kinder- und Ausbildungszulagen, die in allen Kantonen über das Obligatorium hinaus gehen.
- Frauen steht ein Mutterschaftsurlaub von 16 Wochen zu, Männern ein Vaterschaftsurlaub von 2 Wochen innerhalb des ersten Jahres nach der Geburt.
- Für Pflegeurlaub und Urlaub in Todesfällen von nahen Verwandten gelten Regelungen, die mit Rücksicht auf die konkrete persönliche Situation erweitert werden können
- Eine geschlechtergerechte Sprache wird gefördert. Als Hilfestellung dazu dient die Anleitung zu einer geschlechtergerechten Sprache der EKS.
Für pastorale Mitarbeitende
Ordinierte Pfarrerinnen und Pfarrer in voller Verbindung mit der Jährlichen Konferenz sind eingebunden in eine Dienstgemeinschaft von Personen, die sich der Mission der Kirche zur Verfügung gestellt haben. Sie erklären sich am Anfang ihrer Dienstzeit bereit, Dienstzuweisungen, das heisst die Aussendung durch die Kirche an einen bestimmten Dienstort, anzunehmen. Die Kirche verpflichtet sich gleichzeitig, die ordinierte Pfarrperson in einen Dienst zu senden und ihr ein Gehalt zu zahlen. Dies bedeutet eine Anstellungssicherheit, wie sie nur für wenige andere Anstellungsverhältnisse charakteristisch ist.
Zu den pastoralen Mitarbeitenden zählen auch Lokalpfarrerinnen und Lokalpfarrer, die in der Regel nicht ordiniert sind.
Die Schweiz kennt in ihrem Arbeitsrecht, Artikel 3 eine Ausnahmeregelung für den «geistlichen Stand». Diese Ausnahme berücksichtigt die spezielle Situation, die traditionell Sonntags- und Abendarbeitszeit als integralen Bestandteil der Anstellung von Pfarrpersonen sieht. Pfarrpersonen sind in der Erwartung von Kirchenmitgliedern und der Öffentlichkeit jederzeit seelsorgliche Ansprechpersonen.
Für Pfarrpersonen und ihre Familien ist es oft schwierig, sich abzugrenzen und einen privaten Raum für sich selber und die Familie zu schaffen. Durch den Wandel der Wertvorstellungen in der Schweiz verändern sich die Ansprüche an Pfarrpersonen weiter. Den Bedürfnissen der eigenen Lebensbalance und der Familie ebenso gerecht zu werden wie den Erwartungen von Kirchenmitgliedern und weiteren Kreisen in Kirche und Gesellschaft, stellt hohe Anforderungen an die Selbstführung.
Die EMK nimmt diese unterschiedlichen Ansprüche ernst. Deshalb hat sie schon in den 90er Jahren des 20. Jahrhunderts neue Möglichkeiten für Pfarrpersonen eingeführt:
- Jobsharing als Pfarr-Ehepaar oder von zwei oder mehreren Pfarrpersonen, die für eine Kirchgemeinde verantwortlich sind
- Teilzeitarbeit für Pfarrpersonen
- Pfarrerinnen in Leitungsverantwortung als Distriktsvorsteherin kamen und kommen aus unterschiedlichen Lebenssituationen: Alleinstehend, verheiratet ohne Kinder im Jobsharing als Distriktsvorsteher-Ehepaar, verheiratet mit Kindern mit einem Ehemann in einem anderen Berufsfeld
Diese Möglichkeiten werden verstärkt ins Bewusstsein gerückt. Sie fördern die Möglichkeit, dass beide Ehepartner Verantwortung für das gemeinsame Leben als Paar und für die Familie übernehmen können und sollen. Auch dort, wo Männer von der EMK angestellt sind, weist die EMK vermehrt auf diese gute und familienfördernde Möglichkeit hin.
Das Personalreglement definiert für pastorale Mitarbeitende eine Arbeitszeit und einen Umgang damit, die der oben geschilderten Situation entgegenkommt:
- Bei einer vollzeitlichen Anstellung umfasst die Arbeitszeit normalerweise 45 Stunden, aber maximal 50 Arbeitsstunden pro Woche. Empfohlen wird ausdrücklich, mit einer Jahresarbeitszeit zu rechnen. Diese Stundenzahl berücksichtigt die hohe Erwartung an die Präsenz von Pfarrpersonen bei den Menschen. Als Arbeitszeit gilt auch die Präsenz bei Anlässen wie Gemeindemittagessen oder Kirchenkaffee nach dem Gottesdienst, bei denen die Anwesenheit der Pfarrperson erwartet wird.
- Die Regelung der maximalen Arbeitszeit macht deutlich, dass die Erwartungen an die Präsenz Grenzen haben. Diese Grenzen sind nötig, damit eine Person und ihre Familie Zeit für ihre private Lebensgestaltung haben.
- Seit einigen Jahren steht den vollzeitlich angestellten Pfarrpersonen zusätzlich zu den Feriensonntagen pro Quartal ein freier Sonntag zu. Das gibt mehr Flexibilität für das Privatleben.
- Im Jahr 2018 wurde eine neue Stellenbeschreibung für Pfarrpersonen entwickelt. Diese muss vor Ort an die Situation und die Begabungen der Pfarrperson angepasst werden, damit für alle Beteiligten deutlich wird, was als Arbeitszeit der Pfarrperson gilt.
- Von Pfarrpersonen der EMK wird erwartet, dass sie ihren Arbeitseinsatz und ihre Dienstplanung in hohem Mass selbstverantwortlich gestalten. Dies geschieht mit Rücksicht auf die Gepflogenheiten und die Erwartungen am aktuellen Dienstort. Das hat zur Folge, dass ein ebenso grosser Spielraum besteht, Zeit für die Familie auch tagsüber zu haben, selbst bei einem 100% Pensum. Die EMK ermutigt ihre Pfarrerinnen und Pfarrer ausdrücklich dazu, diesen Spielraum zu nutzen
- Ebenso wichtig ist die Flexibilität in der Jahresplanung: Pfarrerinnen und Pfarrer sollen in der Ferienplanung zwar Rücksicht auf die Veranstaltungen der Kirchgemeinde nehmen. Darüber hinaus sind sie frei, Ferien dann zu planen, wenn es der Familie am meisten dient. Für die EMK ist es ein Vorteil, wenn Pfarrerinnen und Pfarrer ihre Ferien in die Schulferienzeit legen – und den Pfarrfamilien kommt das entgegen.
- Die EMK ermutigt ihre Pfarrerinnen und Pfarrer explizit, die Chancen der Jahresarbeitszeit zu nutzen: wenn wenig Arbeit anfällt, das Pensum zu reduzieren, um Phasen mit überdurchschnittlich viel Arbeit zu kompensieren.
Da die EMK naturgemäss dezentral organisiert ist und sie ihre pastoralen Mitarbeitenden an unterschiedlichen Orten in der Schweiz einsetzt, ist es nicht möglich, im Bereich Kinderbetreuung ein internes Angebot zu machen.
Deshalb ermuntert die EMK ihre Kirchgemeinden, auf die familiäre Situation von Pfarrerinnen und Pfarrern Rücksicht zu nehmen. Die familiäre Situation wird in den jährlich stattfindenden Standort- und Fördergesprächen durch die Distriktsvorsteherin oder Distriktsvorsteher angesprochen. Dort werden bei Bedarf Lösungsansätze gesucht und die Umsetzung eingeleitet.
Für nicht-pastorale Angestellte
Mitarbeitende, die nicht als Pfarrerin oder Pfarrer arbeiten, haben sehr unterschiedliche Aufgaben: Sie arbeiten in den Zentralen Diensten an der Badenerstrasse in Zürich oder dezentral in einer Kirchgemeinde als Gemeindemitarbeiterin, im Sekretariat oder als Hauswart.
In der Analyse der Arbeitssituation zusammen mit der Fachstelle Familie UND Beruf zeigte sich, dass die Angestellten in den Zentralen Diensten eine angemessene Flexibilität und eigenverantwortliche Gestaltung der Arbeitszeit erleben. Auf Bedürfnisse von Familien und die persönliche Situation wird flexibel eingegangen.
Diesen Standard will die EMK beibehalten und verstärken.
Viele Mitarbeitende an der Badenerstrasse arbeiten teilzeitlich, sowohl Frauen wie Männer. Die EMK legt bei Neuanstellungen den Fokus auf die Eignung von Personen und auf ihre Fähigkeiten für die Aufgabe. Das Geschlecht spielt bei der Auswahl keine Rolle. In den Bereichen jedoch, in denen ein Geschlecht untervertreten ist, werden bei Neuanstellungen bei gleicher Qualifikation Personen dieses Geschlechts bevorzugt.
Durch die Einführung eines Geschäftsführungsmodells bei der Umstrukturierung der Zentralen Dienste wurde die Zusammenarbeit der Fachbereiche verstärkt und die Durchlässigkeit zwischen den Aufgaben erhöht. Stellenbeschreibungen können noch besser an die Fähigkeiten und Möglichkeiten der Mitarbeitenden angepasst werden.
Nicht-pastorale Mitarbeitende in den Kirchgemeinden sind administrativ von der EMK in der Schweiz als Arbeitgeberin angestellt. Die Begleitung ihrer Aufgaben geschieht vor Ort in den Kirchgemeinden durch die Pfarrpersonen.
- Die EMK als Arbeitgeberin sorgt dafür, dass diese Anstellungen aufgrund von fachlichen und der Stelle angemessenen Kriterien erfolgen. Das Geschlecht spielt dabei keine Rolle. Die EMK legt Wert darauf, dass bewusst Frauen auf Stellen hingewiesen werden. So konnten während der letzten Jahre mehrere junge Frauen eine Ausbildung absolvieren, indem sie neben der Ausbildung teilzeitlich als Gemeindemitarbeiterin arbeiteten.
- Zurzeit (Stand: 2019) sind vier junge Frauen in dieser Situation.
- Selbstverständlich gilt die gleiche Möglichkeit für Männer. Die EMK freut sich über alle jungen Menschen, die ihre Berufung leben wollen.
- Teilzeitliche Anstellungen sind für Frauen, die nach der Familienphase wieder in das Erwerbsleben einsteigen, attraktiv.