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Unregelmässigkeiten bei der Stimmabgabe an der Generalkonferenz

14. August 2019

Die Organisatoren der Generalkonferenz, des obersten legislativen Gremiums der weltweiten United Methodist Church (UMC), haben festgestellt, dass auf der ausserordentlichen Tagung 2019 Unregelmässigkeiten bei Abstimmungen aufgetreten sind, die dazu führen, dass eine Abstimmung annulliert werden muss.

Die Kommission für die Generalkonferenz, die für die Vorbereitung und Duchführung der Tagung verantwortlich ist, hat an ihrer Sitzung vom 7. bis 9. August eine Untersuchung überprüft, die «glaubwürdige objektive Beweise» für vier nicht stimmberechtigte Personen fand, die unter Verwendung der Anmeldeinformationen von Delegierten, die nicht anwesend waren, an der Tagung der ausserordentlichen Generalkonferenz Ende Februar 2019 abstimmten. Die Kommission sprach nicht öffentlich über die Ergebnisse ihrer Untersuchung und gab weder die Namen der Beschuldigten noch die von ihnen vertretenen Konferenzen an.

Die Generalkonferenz hatte Ende Februar mit einer knappen Mehrheit von 384 zu 438 Stimmen das traditionelle Verständnis «praktizierter Homosexualität» als «mit der christlichen Lehre nicht vereinbar» bestätigt und zugleich eine Reihe von rechtlichen Regelungen und Sanktionen in Kraft gesetzt, die die Durchsetzung dieses Entscheids in der kirchlichen Praxis forcieren sollen. Die Zahl der Personen, die nicht stimmberechtigten waren und dennoch abstimmten, war allerdings zu gering, um dieses Ergebnis zu beeinflussen.

Die Anzahl ungültiger Stimmen reichte jedoch aus, um eine Abstimmung für ungültig zu erklären, in der ein rechtlicher Rahmen festgelegt wurde, die es Kirchgemeinden mit Einschränkungen erlaubt, die Methodistenkirche zu verlassen und gleichzeitig das Kircheneigentum zu behalten. Bei der entsprechenden Abstimmung war mit 402 zu 400 Stimmen eine Vorlage abgeändert worden.

Bei der Untersuchung fanden sich ausserdem Hinweise auf Unregelmässigkeiten bei der Auswahl der Delegierten und der Anweisung zur Stimmabgabe. Die Kommission stimmte dafür, diese Vorwürfe an den Bischofsrat der UMC zur weiteren Untersuchung zu verweisen.

In einer Pressemitteilung heisst es ausserdem, dass die Kommission 19 Punkte benannt habe, die den Anmelde- und Abstimmungsprozess sicherer machen sollen. Unter anderem sollen Anmeldeinformationen künftig mit einem Foto versehen sein.

Heather Hahn, UMNS
Beitragsbild: Mike DuBose, UMNS

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