Bezirk

Massnahmen im Bereich Gleichstellung von Frauen und Männern und Vereinbarkeit von Familie und Beruf

«Wir bejahen mit der Bibel das gemeinsame Menschsein von Männern und Frauen, die beide in den Augen Gottes den gleichen Wert haben. Wir lehnen die irrige Vorstellung ab, dass ein Geschlecht dem anderen überlegen sei, dass ein Geschlecht gegen das andere kämpfen müsse, und dass die Angehörigen des einen Geschlechts nur auf Kosten des anderen Liebe, Macht und Ansehen empfangen sollten. Insbesondere lehnen wir die Vorstellung ab, Gott habe die einzelnen Menschen als unvollständige Bruchstücke geschaffen, die nur in der Einheit mit dem jeweils Anderen zur Ganzheit gelangen. Wir rufen Frauen und Männer gleichermassen dazu auf, Macht und Kontrolle zu teilen, zu lernen, frei zu geben und frei zu empfangen, vollständig zu sein und die Ganzheit anderer zu respektieren. Wir streben für jeden einzelnen Menschen nach Möglichkeiten und der Freiheit, zu lieben und geliebt zu werden, nach Gerechtigkeit zu streben und diese zu erhalten, und ethische Selbstbestimmung zu üben.»

(Soziale Grundsätze der EMK)

Aufgrund der unterschiedlichen Aufgaben der Mitarbeitenden kennt die EMK zwei verschiedene Personalreglemente, die den gleichen Prinzipien folgen, aber auf die unterschiedliche Situation von nicht-pastoralen Mitarbeitenden und pastoralen Mitarbeitenden Rücksicht nehmen.

Vaterschaftsurlaub?

Am 27. September stimmt die Schweizer Stimmbevölkerung über einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub ab.

Die Methodisten haben den schon eingeführt.

Für alle Mitarbeitenden

• Teilzeitarbeit ist nach Absprache für Mitarbeitende unabhängig ihres Geschlechts möglich
• Gehaltsskalen/-stufen können jederzeit eingesehen werden. Das Gehalt von Mitarbeitenden ergibt sich aus der Funktion, dem Arbeitsort und dem Alter bzw. den Erfahrungsjahren. Die Lohngleichheit wurde im Juli 2018 überprüft und bestätigt.

• Die EMK kennt grosszügige Kinder- und Ausbildungszulagen, die in allen Kantonen über das Obligatorium hinaus gehen.
• Frauen steht ein Mutterschaftsurlaub von 16 Wochen zu, Männern ein Vaterschaftsurlaub von 2 Wochen innerhalb des ersten Jahres nach der Geburt.

• Für Pflegeurlaub und Urlaub in Todesfällen von nahen Verwandten gelten Regelungen, die mit Rücksicht auf die konkrete persönliche Situation erweitert werden können
• Eine geschlechtergerechte Sprache wird gefördert. Als Hilfestellung dazu dient die Anleitung zu einer geschlechtergerechten Sprache der EKS.

Für pastorale Mitarbeitende

Ordinierte Pfarrerinnen und Pfarrer in voller Verbindung mit der Jährlichen Konferenz sind eingebunden in eine Dienstgemeinschaft von Personen, die sich der Mission der Kirche zur Verfügung gestellt haben. Sie erklären sich am Anfang ihrer Dienstzeit bereit, Dienstzuweisungen, das heisst die Aussendung durch die Kirche an einen bestimmten Dienstort, anzunehmen. Die Kirche verpflichtet sich gleichzeitig, die ordinierte Pfarrperson in einen Dienst zu senden und ihr ein Gehalt zu zahlen. Dies bedeutet eine Anstellungssicherheit, wie sie nur für wenige andere Anstellungsverhältnisse charakteristisch ist.

Zu den pastoralen Mitarbeitenden zählen auch Lokalpfarrerinnen und Lokalpfarrer, die in der Regel nicht ordiniert sind.

Die Schweiz kennt in ihrem Arbeitsrecht, Artikel 3 eine Ausnahmeregelung für den «geistlichen Stand». Diese Ausnahme berücksichtigt die spezielle Situation, die traditionell Sonntags- und Abendarbeitszeit als integralen Bestandteil der Anstellung von Pfarrpersonen sieht. Pfarrpersonen sind in der Erwartung von Kirchenmitgliedern und der Öffentlichkeit jederzeit seelsorgliche Ansprechpersonen.

 

 

Für Pfarrpersonen und ihre Familien ist es oft schwierig, sich abzugrenzen und einen privaten Raum für sich selber und die Familie zu schaffen. Durch den Wandel der Wertvorstellungen in der Schweiz verändern sich die Ansprüche an Pfarrpersonen weiter. Den Bedürfnissen der eigenen Lebensbalance und der Familie ebenso gerecht zu werden wie den Erwartungen von Kirchenmitgliedern und weiteren Kreisen in Kirche und Gesellschaft, stellt hohe Anforderungen an die Selbstführung.

Die EMK nimmt diese unterschiedlichen Ansprüche ernst. Deshalb hat sie schon in den 90er Jahren des 20. Jahrhunderts neue Möglichkeiten für Pfarrpersonen eingeführt:

• Jobsharing als Pfarr-Ehepaar oder von zwei oder mehreren Pfarrpersonen, die für eine Kirchgemeinde verantwortlich sind
• Teilzeitarbeit für Pfarrpersonen

• Pfarrerinnen in Leitungsverantwortung als Distriktsvorsteherin kamen und kommen aus unterschiedlichen Lebenssituationen: Alleinstehend, verheiratet ohne Kinder im Jobsharing als Distriktsvorsteher-Ehepaar, verheiratet mit Kindern mit einem Ehemann in einem anderen Berufsfeld

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Diese Möglichkeiten werden verstärkt ins Bewusstsein gerückt. Sie fördern die Möglichkeit, dass beide Ehepartner Verantwortung für das gemeinsame Leben als Paar und für die Familie übernehmen können und sollen. Auch dort, wo Männer von der EMK angestellt sind, weist die EMK vermehrt auf diese gute und familienfördernde Möglichkeit hin.

Das Personalreglement definiert für pastorale Mitarbeitende eine Arbeitszeit und einen Umgang damit, die der oben geschilderten Situation entgegenkommt:

• Bei einer vollzeitlichen Anstellung umfasst die Arbeitszeit normalerweise 45 Stunden, aber maximal 50 Arbeitsstunden pro Woche. Empfohlen wird ausdrücklich, mit einer Jahresarbeitszeit zu rechnen. Diese Stundenzahl berücksichtigt die hohe Erwartung an die Präsenz von Pfarrpersonen bei den Menschen. Als Arbeitszeit gilt auch die Präsenz bei Anlässen wie Gemeindemittagessen oder Kirchenkaffee nach dem Gottesdienst, bei denen die Anwesenheit der Pfarrperson erwartet wird.

• Die Regelung der maximalen Arbeitszeit macht deutlich, dass die Erwartungen an die Präsenz Grenzen haben. Diese Grenzen sind nötig, damit eine Person und ihre Familie Zeit für ihre private Lebensgestaltung haben.
• Seit einigen Jahren steht den vollzeitlich angestellten Pfarrpersonen zusätzlich zu den Feriensonntagen pro Quartal ein freier Sonntag zu. Das gibt mehr Flexibilität für das Privatleben.

• Im Jahr 2018 wurde eine neue Stellenbeschreibung für Pfarrpersonen entwickelt. Diese muss vor Ort an die Situation und die Begabungen der Pfarrperson angepasst werden, damit für alle Beteiligten deutlich wird, was als Arbeitszeit der Pfarrperson gilt.

• Von Pfarrpersonen der EMK wird erwartet, dass sie ihren Arbeitseinsatz und ihre Dienstplanung in hohem Mass selbstverantwortlich gestalten. Dies geschieht mit Rücksicht auf die Gepflogenheiten und die Erwartungen am aktuellen Dienstort. Das hat zur Folge, dass ein ebenso grosser Spielraum besteht, Zeit für die Familie auch tagsüber zu haben, selbst bei einem 100% Pensum. Die EMK ermutigt ihre Pfarrerinnen und Pfarrer ausdrücklich dazu, diesen Spielraum zu nutzen.

• Ebenso wichtig ist die Flexibilität in der Jahresplanung: Pfarrerinnen und Pfarrer sollen in der Ferienplanung zwar Rücksicht auf die Veranstaltungen der Kirchgemeinde nehmen. Darüber hinaus sind sie frei, Ferien dann zu planen, wenn es der Familie am meisten dient. Für die EMK ist es ein Vorteil, wenn Pfarrerinnen und Pfarrer ihre Ferien in die Schulferienzeit legen – und den Pfarrfamilien kommt das entgegen.

• Die EMK ermutigt ihre Pfarrerinnen und Pfarrer explizit, die Chancen der Jahresarbeitszeit zu nutzen: wenn wenig Arbeit anfällt, das Pensum zu reduzieren, um Phasen mit überdurchschnittlich viel Arbeit zu kompensieren.

Da die EMK naturgemäss dezentral organisiert ist und sie ihre pastoralen Mitarbeitenden an unterschiedlichen Orten in der Schweiz einsetzt, ist es nicht möglich, im Bereich Kinderbetreuung ein internes Angebot zu machen.

Deshalb ermuntert die EMK ihre Kirchgemeinden, auf die familiäre Situation von Pfarrerinnen und Pfarrern Rücksicht zu nehmen. Die familiäre Situation wird in den jährlich stattfindenden Standort- und Fördergesprächen durch die Distriktsvorsteherin oder Distriktsvorsteher angesprochen. Dort werden bei Bedarf Lösungsansätze gesucht und die Umsetzung eingeleitet.

Bild: EMK Schweiz / SF

Für nicht-pastorale Angestellte

Mitarbeitende, die nicht als Pfarrerin oder Pfarrer arbeiten, haben sehr unterschiedliche Aufgaben: Sie arbeiten in den Zentralen Diensten an der Badenerstrasse in Zürich oder dezentral in einer Kirchgemeinde als Gemeindemitarbeiterin, im Sekretariat oder als Hauswart.

In der Analyse der Arbeitssituation zusammen mit der Fachstelle Familie UND Beruf zeigte sich, dass die Angestellten in den Zentralen Diensten eine angemessene Flexibilität und eigenverantwortliche Gestaltung der Arbeitszeit erleben. Auf Bedürfnisse von Familien und die persönliche Situation wird flexibel eingegangen.
Diesen Standard will die EMK beibehalten und verstärken.

Viele Mitarbeitende an der Badenerstrasse arbeiten teilzeitlich, sowohl Frauen wie Männer. Die EMK legt bei Neuanstellungen den Fokus auf die Eignung von Personen und auf ihre Fähigkeiten für die Aufgabe. Das Geschlecht spielt bei der Auswahl keine Rolle. In den Bereichen jedoch, in denen ein Geschlecht untervertreten ist, werden bei Neuanstellungen bei gleicher Qualifikation Personen dieses Geschlechts bevorzugt.

Durch die Einführung eines Geschäftsführungsmodells bei der Umstrukturierung der Zentralen Dienste wurde die Zusammenarbeit der Fachbereiche verstärkt und die Durchlässigkeit zwischen den Aufgaben erhöht. Stellenbeschreibungen können noch besser an die Fähigkeiten und Möglichkeiten der Mitarbeitenden angepasst werden.

Nicht-pastorale Mitarbeitende in den Kirchgemeinden sind administrativ von der EMK in der Schweiz als Arbeitgeberin angestellt. Die Begleitung ihrer Aufgaben geschieht vor Ort in den Kirchgemeinden durch die Pfarrpersonen.

• Die EMK als Arbeitgeberin sorgt dafür, dass diese Anstellungen aufgrund von fachlichen und der Stelle angemessenen Kriterien erfolgen. Das Geschlecht spielt dabei keine Rolle. Die EMK legt Wert darauf, dass bewusst Frauen auf Stellen hingewiesen werden. So konnten während der letzten Jahre mehrere junge Frauen eine Ausbildung absolvieren, indem sie neben der Ausbildung teilzeitlich als Gemeindemitarbeiterin arbeiteten.

• Zurzeit sind vier junge Frauen in dieser Situation.
• Selbstverständlich gilt die gleiche Möglichkeit für Männer. Die EMK freut sich über alle jungen Menschen, die ihre Berufung leben wollen.

• Teilzeitliche Anstellungen sind für Frauen, die nach der Familienphase wieder in das Erwerbsleben einsteigen, attraktiv.